Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 72 weitere Antworten zum Thema Artikel.
Eine unbefugte Person hat sich Zugang zu meinem Ebay-Account verschafft und darüber einen Artikel für mehrere tausend Euro verkauft. Der Käufer hat angeblich die Zahlung auf ein PayPal-Konto einer mir unbekannten Person getätigt, da dieses bei eBay hinterlegt wurden gewesen sein soll und verlangt nun eine Lieferung der Ware bzw. eine Rückerstattung des Kaufpreises.
Die Auktion endete Mitte Mai und ich habe erst vor zwei Tagen von dem Vorgang erfahren, da ich selbst meinen Ebay-Account seit Jahren nicht mehr verwendet habe und die bei Ebay hinterlegte Email-Adresse geändert wurde. Vor zwei Tagen hat mich der Käufer dann über eine im Internet leicht findbare Email-Adresse kontaktiert und gestern habe ich auch ein Einschreiben von ihm erhalten. Auf seine Emails hin, habe ich umgehend Ebay über den Vorgang informiert und die Auktion wurde darauf hin gestrichen und bestätigt, dass es Hinweise gibt, dass mein Account von einer unbefugten Person verwendet und die hinterlegte Email-Adresse geändert wurde.
Meine Frage ist jetzt, wie soll ich am Besten auf das Einschreiben reagieren, bzw. wie ist die Situation einzuschätzen?
Da ich im Moment beruflich im Ausland bin, kann ich leider nur schwer einen Anwalt in Deutschland persönlich kontaktieren.
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 09.06.2011 10:45:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Auf den ersten Blick sieht es für den Käufer natürlich so aus, als wären Sie der Verkäufer. Wenn das Geld dann schon auf irgendein Konto transferiert wurde, macht der Käufer jetzt seinen Anspruch auf die Ware geltend.
Ich gehe davon aus, dass der Käufer mit seinem Einschreiben von Ihnen die Übergabe der Ware fordert.
Sie sollten auf das Schreiben reagieren (lassen) und mitteilen (lassen), dass Ihr Account missbraucht wurde.
Da sich eBay Ihnen gegenüber schon entsprechend geäußert hat, kann dies als Nachweis erstmal genügen.
Der Käufer ist dann selbst gehalten, sich um eine Rückbuchung seines Geldes zu bemühen.
Da ja das Geld ganz offenbar nicht auf Ihr Konto geflossen ist, können Sie dem Käufer insoweit auch nicht weiterhelfen.
Sofern die Zahlung aber auch ein Paypalkonto ging, kann der Käufer Hier auch den Käuferschutz in Anspruch nehmen. Weisen Sie ihn am besten auch darauf hin.
Sie sollten parallel zu allem auch Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstatten.
Der entsprechende Nachweis der Anzeige kann auch dem Käufer übersandt werden. Damit wird weiterhin deutlich, dass Sie nicht selbst der Verkäufer waren.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.06.2011 12:13:51
Sehr geehrter Herr Schwerin,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch zwei Nachfragen, die Sie eventuell noch in diesem Rahmen beantworten können:
1.) Durch die Auktion ist also kein Kaufvertrag zwischen mir und dem Käufer zustande gekommen? Der Käufer behauptet dies.
2.) Zum Erstatten der Anzeige muss ich wahrscheinlich nach Deutschland reisen, oder?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Schwerin,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch zwei Nachfragen, die Sie eventuell noch in diesem Rahmen beantworten können:
1.) Durch die Auktion ist also kein Kaufvertrag zwischen mir und dem Käufer zustande gekommen? Der Käufer behauptet dies.
2.) Zum Erstatten der Anzeige muss ich wahrscheinlich nach Deutschland reisen, oder?
Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.06.2011 12:45:24
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
1) Genau, es ist kein Vertrag zwischen Ihnen und dem Käufer zustande gekommen.
2) Jein. Sie können die Anzeige auf jeden Fall schriftlich einreichen und bei manchen Polizeidienststellen sogar online.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
1) Genau, es ist kein Vertrag zwischen Ihnen und dem Käufer zustande gekommen.
2) Jein. Sie können die Anzeige auf jeden Fall schriftlich einreichen und bei manchen Polizeidienststellen sogar online.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
Als "neu" ebay angebotener Artikel hat abgelaufenes Verfalls-/Prüfdatum.
Käufer hat Artikel in Reparatur gegeben und fordert von mir diese zu übernehmen
Beweispflicht „Original" Artikel beim Kauf und Wiederverkauf bei ebay
ebay World Of Warcraft Account über ICQ gekauft - Verkäufer verkauft an andere
Falsche Artikelbeschreibung bei ebay
Käufer hat Artikel in Reparatur gegeben und fordert von mir diese zu übernehmen
Beweispflicht „Original" Artikel beim Kauf und Wiederverkauf bei ebay
ebay World Of Warcraft Account über ICQ gekauft - Verkäufer verkauft an andere
Falsche Artikelbeschreibung bei ebay

