eine mit unserem Unternehmen geschäftlich verbundene Marketing-Firma (entwirft Druckerzeugnisse und pflegt die Homepage) hat auf ihrer eigenen Homepage als auch in sozialen Netzwerken (öffentlich zugänglich) Logo, Namen und auch Fotos der Geschäftsräume unseres Unternehmens eingestellt. Auf den Fotos sind u.a. sowohl Mitarbeiter als auch Kunden erkenntlich. Die Internetdarstellung dient anscheinend der Heraushebung der eigenene geschäftlichen Aktivität und Professionalität. Eine Abstimmung mit oder Genehmigung durch unsere Geschäftsführung fand in dieser Sache nicht statt. Wir lehnen die Nutzung des Logos, des Namens und des Fotomaterials in dieser Form derzeit ab.
Wie ist die rechtliche Würdigung des Vorgangs? Was empfehlen Sie?
Vielen Dank!
Helga D.
Antwort geschrieben am 12.02.2011 23:46:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten in den Verträgen mit der Marketing-Firma genau prüfen, wer die Urheber- und Nutzungsrechte an dem Logo, dem Namen und den Fotos der Geschäftsräume hat. Wenn die Marketing-Firma die Nutzungsrechte für eigene Werbung vorbehalten hat, können Sie wenig unternehmen. Ansonsten sollten Sie einen Anwalt einschalten und die Marketing-Firma abmahnen.
Wegen der Fotos sollten Sie auch prüfen, ob die Mitarbeiter und/oder Kunden ihr Einverständnis dazu gegeben haben, abgebildet zu werden. Wenn dieses Einverständnis nicht vorliegen, können Sie die Mitarbeiter/Kunden auffordern, die Marketing-Firma auf Unterlassung abzumahnen. Zur Vereinfachung können Sie sich auch die entsprechenden Ansprüche der Mitarbeiter auf Unterlassung abtreten lassen und dann selbst die Abmahnung vornehmen. (Eine Abtretung der Ansprüche der Kunden ist zwar rechtlich auch durchaus möglich, aber eventuell geschäftspolitisch weniger empfehlenswert.)
Kurz: Prüfen Sie, wer die entsprechenden Rechte an den veröffentlichten Sachen hat, und mahnen Sie dann gegebenenfalls ab.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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