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Frage geschrieben am 28.07.2008 15:53:00

Umzugsgut überstiegt die kalkulierten m³, kostenpflichtige Nachlieferung

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1260
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Umzugsgut.
Hallo,
ich habe über ein Internetauktionsportal einen Umzug vergeben. Mit Hilfe des Portals und Angabe der umzuziehenden Güter ergab sich eine kalkulatorische m³ Anzahl an Umzugsgut. Der Transporteur hat auch diese m³ in den Vertrag übernommen weiterhin aber auch eine Beladung gem. Liste angekreuzt.
Der Lkw war trotz größerem Volumen nicht in der Lage alle Umzugsgüter zu transportieren. Der Umzug wurde dann durchgeführt und entladen.
Nach einem Telefonat heute mit dem GF der Firma wird mir jetzt ein kostenpflichtiger Zusatztransport der Restgüter "angeboten", da es nicht sein Problem sei wenn die angemeldeten Güter nicht auf den Lkw passen.
Ist das statthaft?
Wie kann ich weiter vorgehen?

Vielen Dank für schnelle Hilfe.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 28.7.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 28.07.2008 18:07:40
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
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Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell waren - so Ihre Angaben - die m3 vor Vertragsschluss dem Unternehmen bekannt und auch vertraglich vereinbart, sodass die Firma aufgrund der m3-Zahl ein Angebot für den Umzugspreis erstellt und auch daraufhin den LKW eingesetzt hat, was auch von Ihnen angenommen wurde. So wie es allgemein üblich ist, orientiert sich der Preis gerade an dieser m3-Zahl.

Daher gehe ich von einer kostenlosen Nachbesserungspflicht mangels vertragsgemäß erbrachter Leistung aus.

Ohne jedoch den Vertrag und AGBs gesehen zu haben, ist eine definitive Aussage schwer möglich, was genau vereinbart wurde. (und obiges nur unter Vorbehalt).

Ich bitte daher, dieses mir zuzufaxen.

Ich habe Ihnen eine Mail zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter


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