Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema Umzugsfirma.
Hallo,
ich habe im Mai (3 Monate vor meinem geplanten Umzug) verschiedene Umzugsunternehmen kontaktiert und mich für eine günsige Firma entschieden. Es kam ein verbindlicher Vertrag als Email zustande. Gestern bekam ich eine Mail und der Unternehmer möchte sich nicht mehr an die Vereinbahrungen halten.(14 Tage vor dem Umzug)
folgendes schrieb er mir gestern:
Sehr geehrte Frau Ortler,
leider habe ich mich in den letzten Wochen vergeblich bemüht, einen Hänger für Ihren Umzug zu organisieren.
Der Umzug müßte mit 2 LKW durchgeführt werden und damit kann ich unser Preisangebot leider nicht mehr halten, der Preis würde sich um ca. 500,00 € zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verteuern.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dennoch Ihren Umzug mit uns durchführen möchten oder auf ein anderes Umzugsunternehmen zurückgreifen möchten.
Ich bedauere sehr, daß ich meine Zusage nicht einhalten kann.
Ich würde mich freuen, Ihren Auftrag mit den veränderten Bedingungen auszuführen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ich rief ihn sofort an. Er meinte dass sein Hänger kaputt gegangen sei,nun 2 LKW`s nehmen müsste und damit nicht mehr die vereinbarte Summe einhalten kann. Als ich Ihm mit Anwalt und Gericht konfrontierte, weil es ja nicht meine Schuld sei und wir einen Vertrag geschlossen haben, äußerte er: dann zahle er lieber die 20 % Stornogebühr, als diesen Umzug zu fahren der sich für ihn nicht mehr rechnen würde.
Es wird unheimlich schwer für mich, so kurzfristig ein anderes Unternehmen zu bekommen, da es ein Umzug von 600 km ist und mindestens 2 Tage dafür benötigt werden. Kann ich mich jetzt einfach so um eine andere Spedition kümmern, oder kann er mich verklagen, wegen nicht Einhaltung des Vertrages????
Muß ich irgend etwas beachten? Ich wollt ihm jetzt folgende Mail schreiben:
Sehr geehrter Herr Hofmann,
da Sie laut Ihrer E-mail vom 14.07.2010 von unserem Vertrag zurück getreten sind, bzw die Vertragsbedingungen nicht einhalten können,
fordere ich Sie auf die Stornogebühr in Höhe von 20 % = 257,04 Euro auf folgendes Konto
.......
bis zum 23.07.2010 einzuzahlen. Leider bin ich nun gezwungen, mir leider ein anderes Umzugsunternehmen anfordern zu müssen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Wäre dies in Ordnung? Bin ich damit auf der sicheren Seite???
Ich bedanke mich für eine schnelle Antwort
Antwort geschrieben am 19.07.2010 15:28:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander J. Boos
Langgasse 11, 55299 Nackenheim, Tel: 06135 / 70 66 829, Fax: 06135-7069904
Insolvenzrecht, Medienrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 18
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unter Berücksichtigung des Sachverhalt, wie von Ihnen angegeben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes, kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Zunächst ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und dem Umzugsunternehmen zustandegekommen. Die genauen Details sind mir nicht bekannt. Zunächst gilt jedoch dieser Vertrag.
Die Firma teilte dann nach Ihren Angaben mit, man könne den Vertrag bezüglich des Preises (aufgrund Erforderlichkeit eines 2. LKW) nicht einhalten. Man machte Ihnen dann ein neues Angebot (wohl zu einem höheren Preis), welches Sie aber nicht angenommen haben.
Ihre Email Entwurf ist meines Erachtens in Ordnung.
Freundliche Grüße
RA Boos
Rein juristisch ist die Aussage der Firma, man kann den Vertrag nicht einhalten, entweder als Angebot auf Aufhebung des Vertrages oder als Rücktritt bzw. Kündigung zu werten. Folge wäre zunächst, dass kein Vertrag mehr existiert.
Woher die Stornogebühr kommt, ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht; sofern dies vertraglich geregelt ist, steht Ihnen diese natürlich zu, zumal die Firma Ihnen dies bestätigt hat.
Da kein V ertrag mehr existiert und man Ihnen dies auch bestätigt hat, sehe ich auch keine Grundlage für eine Klage gegen Sie aufgrund Nichteinhaltung des Vertrages. Sie sollten aber auch nachweisen können, was man Ihnen gegenüber geäußert hat.
Insoweit können Sie sich auch nach einem anderen Unternehmen umsehen.
Beachten Sie bitte noch folgendes: es besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, dass sich die Firma schadensersatzpflichtig macht, weil man Ihnen zunächst einen Preis geboten hat und Sie nunmehr in der Kürze der Zeit gegebenenfalls eine teurere Alternative suchen müssen.
Ob dieser finanzielle Schaden der Höhe nach durch die Stornogebühr abgedeckt ist, kann ich nicht beurteilen.
Dies sollte dann ohnehin über einen RA vor Ort laufen und sprengt den Rahmen dieser Beratung.
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