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Frage geschrieben am 12.09.2011 13:41:09

Umzugsfirma erfüllt Vertrag nicht....

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 748
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema Umzugsfirma.
Hallo,

ich habe über die Plattform my Hammer einen Umzug einer Küche (in alter Wohnung abbauen...in anderen Ort fahren und dort im Eigenheim wieder aufbauen) ausgeschrieben.

Ein gewerblicher Anbieter gab sein Gebot ab und er erhielt den Zuschlag. Es wurde mündlich ein Termin vereinbart, den wir nicht einhalten konnten. Ich versuchte den Anbieter sowohl über die angegebene Handy-, als auch über die Festnetznummer anzurufen....er nahm nicht ab. Die Anrufversuche sind über die "gewählte Anrufe" Funktion des Telefons nachweisbar. Also schrieb ich dem Anbieter am Tag vor dem Termin eine Email mit dem Hinweis, daß ich Ihn leider telefonisch mehrfach nicht erreichen konnte und daß der Termin leider verschoben werden muss. Die Email ist nachweisbar......der Bieter antworte auch darauf....leider erst nachdem er umsonst vor verschlossener Türe stand. Aber mehr als mehrmals anrufen und eine Mail schreiben kann ich nicht. Wäre er ans Telefon gegangen hätte er nicht umsonst vor der Tür gestanden.

Es wurde also ein neuer Termin vereinbart (mündlich). Ich und meine Lebensgefährtin nahmen uns Urlaub bzw. ich frei (Selbstständig). Der Bieter kam nicht zum vereinbarten Termin und war auch telefonisch wieder nicht erreichbar. Erst 4h nach dem Termin erreichte meine Lebensgefährtin diesen. Angeblich hatte er einen Autounfall und könne nicht kommen....warum ruft er nicht von sich aus an???

Es wurde ein neuer Termin vereinbart. Telefonisch erreichten wir ihn wieder nicht. Aber immerhin antwortete er per SMS und sagte uns für vorletztem Samstag zu...mit dem Zusatz "versprochen". Wir nahmen uns also wieder frei....er kam wieder nicht. Wir versuchten in ca. 20x anzurufen von meinem Festnetztelefon, von meinem Handy und vom Handy meiner Lebensgefährtin...er ging nicht ran. Auf SMS (von mir und auch meiner Lebensgefährtin) antwortete er diesmal auch nicht. Wir warteten 7h umsonst in einer leeren Wohnung in der nur noch die Küche steht. Der Bieter hatte es nichtmal nötig abzusagen oder wenigstens auf unsere SMS über den Tag verteilt zu antworten.

Seitdem bekommen wir keinen Termin mehr. Angeblich wäre das Auto noch kaputt etc. und es wurde der Verdacht bestehen, daß ich nicht zahle und deswegen müßte er lt. seinem Anwalt den abgeschlossenen Vertrag nicht ausführen. Keine Ahnung wir er darauf kommt. Ich bin selbstständig und habe eine 1A Bonität.

Meine Lebensgefährtin hat 2 volle Urlaubstage umsonst genommen und ich habe mir 2 Tage umsonst frei genommen. Allein der finazielle Schaden aus meinen Umsatzverlusten dieser Tage geht in die hunderte. Desweiteren haben wir seit Wochen massive Einschränkungen in der Lebensqualität (kein Herd, keine Schränke, kein Kühlschrank, nichtmal ein Waschbecken in der Küche zum abwaschen). Die alte Wohnung muss nun bis kommende Woche Montag geräumt sein. Andere Anbieter kosten 50% mehr bis das doppelte.....und bislang hat nichtmal jemand so kurzfristig einen Termin frei.

Was können wir tun?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 12.09.2011 14:19:00
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Zunächst bleibt festzuhalten, dass zwischen Ihnen und der Umzugsfirma ein rechtsgültger Vertrag zustande gekommen ist, bei dem nach Ihren Angaben dann auch vereinbart wurde, dass die Leistung der Umzugsfirma genau zu einem bestimmten Termin erfolgen soll. Damit handelt es sich um ein so genanntes Fixgeschäft, da für beide Vertragsparteien erkennbar ist, dass das Geschäft mit Einhaltung der vereinbarten Leistungszeit stehen und fallen soll. Als Folge dessen ist die Umzugsfirma bereits nach Ablauf der Leistungszeit, also des vereinbarten Umzugstermins, in Verzug geraten, so dass Sie nunmehr das Recht haben gemäß §§ 323 Abs.2 Nr.2 BGB vom Vertrag zurückzutreten und ferner gemäß §§ 280, 286, 325 BGB Schadensersatz von der Umzugsfirma fordern können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.


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