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tatsachenbeschreibung:
Wir haben uns in der Türkei, in der Yat Marina Marmaris ein Segelschiff gekauft.
Nun müssen wir die vorhandenen Schiffsutensilien des alten Schiffes
plus die neuen Ausrüstungsteile und das alte wie neue Werkzeug
von 86529 Schrobenhausen nach der Yat Marina Marmaris, Türkei
umziehen. Es handelt sich um neue Matrazen, Kabel, altes und neues Werkzeug, auch elektrisch, Haushaltsutensilien, Wohnungsutensilien, Schiffsausrüstung alt und neu. Wir müssten auch neue Batterien, welche in der Türkei nicht so erhältlich sind, mittransportieren. Es handelt sich aber entweder um nichtgefüllte Säurebatterien oder um Gelbatterien, so dass keine Säure transportiert wird.
Unser Segelschiff ist ein im deutschen Seeschiffsregister eingetragenes Deutsches Seeschiff, somit unseres Wissens nach dem deutschen Zoll unterliegend. Somit wäre der Transport unserer Meinung nach keine eigentliche Einfuhr in die Türkei, sondern nur eine zolltechnische Durchfahrt.
Frage: Wie ist die zolltechnische Vorgehensweise bei einem Umzug
auf ein deutsches Seeschiff in der Türkei mit einem vorhandenen Hausstand und technischen Schiffs(Haus)utensilien.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 16.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 16.04.2010 21:22:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 751
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Zwischen der Türkei und der EU besteht eine Zollunion, was zur Folge hat, dass für die Ein- und Ausfuhr die meisten Waren unter dem gemeinsamen Zollgebiet fallen und daher nicht zollpflichtig sind. Diese Zollfreiheit gilt jeweils für Waren des zollrechtlich freien Verkehrs, die im Zollgebiet der Zollunion gewonnen oder hergestellt worden sind oder in diese eingeführt worden sind.
Das Hafengebiet des türkischen Hafens gehört ebenfalls zum Zollgebiet, unabhängig von der Eintragung Ihres Segelschiffes in Deutschland. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter:
http://www.yachtworksbodrum.com/de/customs.html
Da die Waren, die Sie einzuführen gedenken, nicht für den Wiederverkauf gedacht sind, sondern für die eigene Verwendung, liegen hier keine einfuhrrechtlichen Waren vor. Zudem ist die freie Einfuhr innerhalb der Zollunion auf bestimmte Warengruppen ausgelegt.
Nach Ihren Angaben handelt es sich bei den Gegenständen nicht um (gebrauchte) Maschinen, für die eine gesonderte Genehmigung erforderlich wäre. Hierzu kann eine Maschinenliste bei der Deutsch-Türkischen IHK zum Abgleich angefordert werden. Die Liste erhalten Sie unter folgender Adresse:
http://www.dtr-ihk.de/fileadmin/user_upload/pdf_dateien/Publikationspreise_072008.pdf
Aus den vorgenannten Gründen sehe ich keine Veranlassung entsprechende Gebrauchsartikel beim zoll zu deklarieren. Da ich die Art der Werkzeuge, die Sie einzuführen gedenken, allerdings nicht kenne, wäre vorab eine Anfrage bei der Deutsch-Türkischen Handelskammer bzw. bei der nachfolgenden Adresse vorzunehmen.
http://www.dtr-ihk.de/fileadmin/user_upload/pdf_dateien/Import_Merkblatt__IMPORT_in_die_TUERKEI__2_.pdf
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
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