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Frage geschrieben am 12.12.2009 18:37:00

Umwandlung e.K. in eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2984
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Guten Abend,
ich beziehe mich auf den guten Beitrag "Betreff: Umwandlung Einzelunternehmen - GmbH durch Ausgliederung" vom 25.02.2009. Die dort notierten Hinweise sind mir bekannt und bedürfen keiner Wiederholung.

Mein Unternehmen ist bereits im Handelsregister eingetragen. Nun möchte ich es in eine Kapitalgesellschaft ausgliedern. Allerdings dachte ich da an die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) [im Folgenden "UG"]. Ich wäre einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der UG.

Die Rechtsform der UG wird im UmwG nicht ausdrücklich erwähnt, ist aber nach meinem Laienverständnis nur eine "Unterform" der GmbH mit besonderen Anforderungen.

Meine Frage: Ist eine Umwandlung des e.K. in eine UG nach denselben Regeln möglich wie die in eine GmbH?

Hierbei ist mir bekannt, dass Sacheinlagen bei der UG nicht möglich sind, das wäre aber m.E. vernachlässigbar, da es ohnehin nur abgeschriebenes Anlagevermögen gibt.

Meine 2. Frage: Die Gründung der UG ist schnell und kostengünstig bei Verwendung des Mustervertrages. Inwiefern "beißt" sich das mit der Umwandlung? Anders gefragt: Kann die UG dennoch mit Mustervertrag gegründet werden und die Ausgliederung und Umwandlung wird in einem separaten Dokument beurkundet?


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Diese Antwort ist vom 12.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 12.12.2009 21:16:58
Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Tel: 02 28/68 82 26-0, Fax: 02 28/68 82 26-87
Fachanwalt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben sich bereits gut durch den Artikel "Umwandlung Einzelunternehmen - GmbH durch Ausgliederung" informiert. Tatsächlich ist eine Umwandlung Ihres bestehenden Unternehmens in eine UG (haftungsbeschränkt) nicht möglich- dennoch biete ich Ihnen möglicher Weise eine ganz gute Alternative:

1.
Richtiger Weise sehen Sie, dass die UG (haftungsbeschränkt) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts ist und im GmbHG geregelt ist- dort § 5a GmbHG.

Daher ist diese UG (haftungsbeschränkt) rechtlich eine GmbH, welche in der Firma jedoch den Hinweis auf ein geringeres Stammkapital als die 25.000 EURO der GmbH aufweisen muss.

2.
Unabhängig davon, ob Sie ein amtliches Musterprotokoll zur Gründung verwenden oder eine individuelle Satzung beurkunden lassen ist diese Form der GmbH nur als "Bargründung" möglich, so § 5a II GmbHG.

(Das Musterprotokoll ist tatsächlich hinsichtlich der Notarkosten privilegiert- § 41d KostenO)

Daher scheitert vorliegend die Ausgliederung zur Einbringung an die Kapitalgesellschaft daran, dass dort eine Sachgründung notwendig wäre.

3.
Aus der Praxis haben wir jedoch Folgendes Beispiel, was Ihnen möglicher Weise als Alternative gefallen könnte:

Viele Einzelunternehmer haben sich in der Vergangenheit über die Rechtsfrom der englischen Limited eine kleine Kapitalgesellschaft zugelegt. Da diese ausländische Gesellschaft nicht im Umwandlungsgesetz geregelt ist, konnten bestehende Einzelunternehmer das Unternehmen nicht in die Limited-Gesellschaft "überführen".

Allerdings ist das auch von vielen steuerlichen Beratern gar nicht gewünscht. Diese nutzen vielmehr nach wie vor das Einzelunternehmen unter Ausnutzung des Gewerbesteuerfreibetrages um z. B. am Jahresschluss noch ein Geschäft zwischen der neuen Kapitaklgesellschaft und dem Einzelunternehmen abzuschließen; legt der Einzelunternehmer dann Rechnung gegenüber der Kapitalgesellschaft, ist diese mit der Rechnung für das laufende Geschäftsjahr bereits belastet- während der Einzelunternehmer erst mit dem Zahlungseingang einen steuerlich erheblichen Zufluss zu verzeichnen hat.

Mancher Berater sucht daher durchaus die Gestaltungsmöglichkeit mit "zwei Gesellschaften".

4.
Sollten Sie diesen Weg nicht wünschen, müsste die UG (haftungsbeschränkt) Ihr Einzelunternehmen erwerben, um dieses dann als Kapitalgesellschaft fortsetzen zu können.


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Umwandlung e.K. in eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-12-13
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