Umwandlung e.K. in GmbH , Gewerbemietvertrag
29.06.2010 20:57 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich betreibe als eingetragener Kaufmann zwei Betriebe (A, B) mit unterschiedlichen Handelsregistereinträgen, unterschiedlichen Steuer- und Betriebsnummern und getrennten Bilanzen/Jahresabschlüssen.
Ich möchte Betrieb A in eine GmbH umwandeln, mit dem Zweck meinen langfristig geschlossenen Gewerbemietvertrag (10 Jahre Laufzeit) haftungsrechtlich zu entschärfen.
Das bilanzierte Eigenkapital der umzuwandelnden Einzelfirma würde auf 25 T€ aufgestockt werden können.
Der Mietvertrag wurde allerdings auf meinen Namen+Privatadresse geschlossen, wird aber ausschließlich vom umzuwandelnden Betrieb A genutzt, von dessen separaten Firmenkonto bezahlt und als Betriebsausgabe geführt.
Sämtliche Kreditverträge beider Betriebe sind ebenfalls auf meine Privatadresse ausgefertigt, jedoch über die Bilanz den Betrieben A und B jeweils eindeutig zugeordnet.
Frage 1:
Wie kann ich einen einzelnen der beiden Betriebe gemäß Umwandlungsgesetz in eine GmbH umwandeln, ohne das der zweite Betrieb berührt wird, mit der Folge dass der betreffende Gewerbemietvertrag mitsamt aller Aktiva und Passiva des Betriebes A (nicht aber des Betriebes B) qua Gesetz und OHNE MITWIRKUNG DES VERMIETERS auf die GmbH übergeht?
Frage 2:
Welche Konsequenzen hat eine Mietvertragsklausel "Änderungen der Gesellschaftsform müssen dem Vermieter angezeigt werden. Bei einer dadurch eintretenden Änderung der Bonität ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich" zusammen mit einem vertraglichen außerordentlichen Kündigungsrecht des Vermieters bei Verstoss gegen wesentliche Vereinbarungen.
Mit freundlichen Grüßen
L. aus H.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 181 weitere Antworten zum Thema:
GmbH Umwandlung e.K.
GmbH Umwandlung e.K.









