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Frage geschrieben am 13.02.2010 20:44:07

Umwandlung Einfamilienhaus in Pension/Jugendheim

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 863
Wir wohnen in einem kleinen Dorf in Vorpommern, das Dorf hat etwa 100 Einwohner und ist sehr ruhig gelegen.

Wir haben ein größeres Haus am Dorfrand, bewohnen es selber mit 2 Kindern, haben ausserdem noch einen Mieter. Ein anderer Teil des Hauses ist an meine eigene Firma als Büro vermietet.

Neben uns ist ein weiteres Einfamilienhaus, dass bis vor kurzem von einer älteren Dame bewohnt war. Nach dem Tod der Dame ist das Haus erworben worden.

Der Erwerber möchte din diesem Haus eine Pension oder ein Jugendheim beteiben:

Schon kurze Zeit nach dem Kauf des Hauses hat sich der Charakter vollkommen verändert: Gruppen Jugendlicher aus einer Großstadt steigen über die Zäune, halten sich an keinerlei Regeln und scheinen mehr oder weniger unbeaufsichtigt.

Das haus wird derzeit umgebaut, es ist zu erwarten, dass die Zahl der Gäste in dieser Jungendpension noch deutlich zunehmen wird.

Frage: Ist es so einfach und ohne Zustimmung der Nachbarn möglich, dass ein ruhiges Einfamilienhaus in eine Pension / Jugendpension / Jugendheim umgewandelt wird - mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft?


Antwort geschrieben am 13.02.2010 20:50:17
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Diese Angelegenheit ist primär ein baurechtliches Problem.

Hier kann die Nutzung des Hauses, das zu Wohn- und Bürozwecken bestimmt war, nicht ohne behördliche Erlaubnis in eine Nutzung als Pension oder gar Jugendpension umgewandelt werden.

Der Eigentümer muss beim zuständigen Bauamt einen entsprechenden Antrag auf Nutzungsänderung stellen.

Im Rahmen dieses Verfahrens müssen auch die Nachbarn angehört werden.

Sie sollten sich hier an das zuständige Bauamt wenden und eine Nutzungsuntersagung erwirken. Dazu kann die Behörde verpflichtet werden.

Solange können aber auch zivilrechtliche Schritte gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks geltend gemacht werden. Insbesondere Unterlassungsansprüche der Ruhestörung sind hier angebracht.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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