ich habe in einem Online-Shop eine Matratze bestellt. Die Matratze wurde am 17.11. geliefert. Obwohl die Matratze mit Härte 2 korrekt geliefert wurde, stellte ich sofort fest, dass Matratze zu weich für mich ist. Bereits nach einer Nacht hatte ich Rückenschmerzen. Am nächsten Tag habe ich per Mail um Umtausch gebeten. Dies hat der Händler abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Matratze speziell für mich gefertigt wurde. Zwar handelt es sich um eine große Matratze (180x200) , der Händler hat dieses Größe aber standardmäßig in seinem Shop angeboten. Es gab auch keinen Hinweis, daß mit dem Kauf dieser Matratze kein Rückgaberecht verbunden ist.
Ich habe die Passage aus seinenn AGBs beigefügt, auf die er sich bezieht.
>Es existieren gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB), wobei wir
>uns vorbehalten, uns Ihnen gegenüber bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei
>der jeweiligen Ware auf folgende Regelungen zu berufen:
>Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach
>Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
>zugeschnitten sind. Gleiches gilt für Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für
>eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum
>überschritten würde.
Hat der Händler mit seiner Angabe Recht, daß er nicht tauschen muß?
Falls er nicht Recht hat, was muß ich tun, um die Frist einzuhalten? Meine Mail mit der Bitte um Umtausch habe ich noch. Reicht das? Wie muß ich mich verhalten, falls ich ein Umtausch/Rückgaberecht habe, der Händler sich aber weigert?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grü0ßen
RS
Antwort geschrieben am 26.11.2011 19:41:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jens Grützmacher
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 37
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, wenn Sie als Verbraucher bei einem Unternehmer Waren einkaufen und dafür ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Internet, E-Mail Fax, Telefon) versenden und dieser auch einen Online-Shop besitzt.
Der Verkäufer kann sich jedenfalls nicht auf § 312d Absatz 4 Nummer 1 berufen, wenn er solche Matrazen auf Lager hat und keine Spezifikation an ihr vornehmen musste.
Nach Absatz 4 Nummer 1 ist das Widerrufsrecht auch ausgeschlossen, wenn die Ware auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgegeben werden kann.
Diese Ausnahme ist jedoch eng auszulegen, damit der Schutzzweck der Fernabsatzvorschriften erreicht wird.
Als Beispiel ist hierbei zum Beispiel Heizöl anzusehen, welches nach Einguss nicht mehr zum WEiterverkauf geeignet ist.
sofern die Matratze Ihnen also geliefert worden ist, kann diese auch wieder zurückgesandt werden.
Der Händler hat die Ware daher zurückzunehmen und das Geld zu erstatten.
Sie sollten ihm hierbei den "Widerruf" erklären und ihn auffordern, die Matratze abzuholen.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
ra-gruetzmacher@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.11.2011 11:35:54
Vielen Dank für ihre Auskunft.
Der Händler hat die Matratze selber offensichtlich nicht auf Lager gehabt sondern beim Hersteller direkt bestellt. Diese Bestell - Email ging irrtümlich an mich.
Auf der Seite seines Shops ist diese Matratzengröße unter "Sondergrößen" vermerkt.
Bleiben Sie trotzdem bei Ihrer Rechtsauffassung?
Ich bemängele zudem, daß falls - es ein solches Nichtrückgaberecht gäbe - ich nicht explizit darauf hingewiesen wurden, daß beim Kauf genau dieser Matratzengröße kein Rückgaberecht besteht.
Vielen Dank im Voraus.
Vielen Dank für ihre Auskunft.
Der Händler hat die Matratze selber offensichtlich nicht auf Lager gehabt sondern beim Hersteller direkt bestellt. Diese Bestell - Email ging irrtümlich an mich.
Auf der Seite seines Shops ist diese Matratzengröße unter "Sondergrößen" vermerkt.
Bleiben Sie trotzdem bei Ihrer Rechtsauffassung?
Ich bemängele zudem, daß falls - es ein solches Nichtrückgaberecht gäbe - ich nicht explizit darauf hingewiesen wurden, daß beim Kauf genau dieser Matratzengröße kein Rückgaberecht besteht.
Vielen Dank im Voraus.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.11.2011 16:05:12
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern die Matratze nicht speziell passgenau angefertigt worden ist, also diese individualisiert worden ist, sondern der Händler diese a) auf seiner Homepage zur Verfügung hat und b) der Hersteller die Matratze nicht verändern musste, haben Sie auch das Recht zum Widerruf.
Meine Rechtsauffassung bleibt auch dann bestehen, wenn er es als Sondergröße deklariert hat.
Auch wenn es eine Sondergröße ist, müsste die Matratze noch zusätzlich individuell auf Sie zugeschnitten worden sein, damit Ihr Widerrufsrecht erlöschen würde.
Sinn und Zweck der Regelung ist es, dass speziell auf die Kunden zugeschnittene Waren nicht mehr zurückgenommen werden sollen, weil diese kaum weiterverkäuflich sind.
Das ist aber bei Ihnen nicht der Fall, da es zwar eine Sondergröße ist, diese aber auch weiterverkäuflich bleibt, auch wenn der Käuferkreis kleiner sein dürfte.
Wenn sich für Sie noch weitere Nachfragen erben sollten, schreiben Sie mich bitte direkt an die angegebene EMail Adresse an.
Letztlich würde ich noch um eine Bewertung meiner Antworten bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern die Matratze nicht speziell passgenau angefertigt worden ist, also diese individualisiert worden ist, sondern der Händler diese a) auf seiner Homepage zur Verfügung hat und b) der Hersteller die Matratze nicht verändern musste, haben Sie auch das Recht zum Widerruf.
Meine Rechtsauffassung bleibt auch dann bestehen, wenn er es als Sondergröße deklariert hat.
Auch wenn es eine Sondergröße ist, müsste die Matratze noch zusätzlich individuell auf Sie zugeschnitten worden sein, damit Ihr Widerrufsrecht erlöschen würde.
Sinn und Zweck der Regelung ist es, dass speziell auf die Kunden zugeschnittene Waren nicht mehr zurückgenommen werden sollen, weil diese kaum weiterverkäuflich sind.
Das ist aber bei Ihnen nicht der Fall, da es zwar eine Sondergröße ist, diese aber auch weiterverkäuflich bleibt, auch wenn der Käuferkreis kleiner sein dürfte.
Wenn sich für Sie noch weitere Nachfragen erben sollten, schreiben Sie mich bitte direkt an die angegebene EMail Adresse an.
Letztlich würde ich noch um eine Bewertung meiner Antworten bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
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