Umtausch wegen fehlender Seriennnummer
22.09.2008 16:17 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Kaufrecht
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Hallo,
wir haben im Oktober 2007 eine neue Küche gekauft und die Elektrogeräte bei einem ortsansässigen Küchenstudio gekauft (Herd, Microwelle, Backofen, Abzugshaube)
Die Microwelle (Sharp) ging dann nach 2-maliger Benutzung im Dezember kaputt.
Wir haben das natürlich beim Küchenstudio Inhaber reklamiert. Dieser hat uns aber nur mit einer Sharp Hotlinenummer nach Hause geschickt und gesagt wir sollen uns direkt an Sharp wenden.
Wir haben dann mehrmals die kostenpflichtige! Sharp Nummer anrufen muessen da wir auf der Suche nach der Seriennummer waren :-( und der Sachbearbeiter das so zuerst gar nicht annehmen wollte.
Kurzfassung: SHARP hat nach langem hin und her über einen weiteren Subunternehmer die Microwelle abbgeholt.
Die Rückgabe hat dann wiederrum gedauert weil nämlich die Fa. SHARP keine kostenlose Garantieleistung übernehmen wollte und wir zig Telefonate führen mussten und ich ein Brief an die GL von Sharp direkt schrieb.
Dann kam die Antwort (schriftlich) zurück das Sharp keine kostenfreie Reparatur in Aussicht stellt, da
- keine Seriennummer vorhanden sei
- kein Gerät das Werk ohne SerNr. verlässt !
- die SerNr. sich nur mit massiven Aufwand entfernen lässt etc.
(Ansonsten sehr bedeckt)
Wir sollten doch Bitteschön mit dem Inverkehrbringer der Microwelle Rücksprache halten.
Nach weiteren massiven Protesten haben wir dann nach ca. 4 Wochen die Microwelle (repariert)zurück bekommen.
Bisher haben wir sie aber nicht in Betrieb genommen, da wir dieses zweifelhafte Gerät nicht mehr haben wollen.
Wir hatten natürlich inzwischen den Inhaber des Küchenstudios mehrfach (auch schriftlich) auf diesen Mangel hingewiesen und um Rückgabe des Gerätes gegen den Kaufpreis gebeten.
Der ist aber leider auf Tauchstation gegangen und alle Drohungen (Anwalt, Strafanzeige) etc. blieben leider erfolglos.
Nun hier die Fragen:
- Muss das Küchenstudio die Ware zurücknehmen?
- Kann ich hier einen Schadensersatz geltend machen? (8 Monate ohne MW, Auslagen für Hotline, Briefe, Anwaltsgebühren etc.)
- Muss mir das Küchenstudio die Herkunft der anderen Geräte wie gewünscht mitteilen?
- Könnte ich den gesamten Kaufvertrag rückabwickeln (D.H. alle Geräte zurückgeben)?
Vielen Dank im voraus,
K.N.
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