als ich vor etwa 3 Monaten ein Konto eröffnen wollte, wurde mir gesagt, dass ich einen Negativeintrag habe.
Ich habe daraufhin mich bei SCHUFA-online angemeldet um diesen Punkt einsehen zu können.
Wie sich herausgestellt hat, ist der Eintrag von T-Mobile kommt.
Als Datum des Ereignisses ist der 06.05.2005 angegeben. Ich habe 2004 wohl vom Inkassobüro von T-Mobile einen Brief bekommen, dass ich noch offene Forderungen üver xyz € hätte und die doch begleichen soll. Ich habe denen daraufhin einen Brief geschickt, dass ich alles Bezahlt habe. Danach habe ich nie wieder etwas von denen gehört.
Bis jetzt.
Ich habe daraufhin T-Mobile angeschrieben und um Angaben zu dem Eintrag gebeten. Habe jedoch nur einen Brief bekommen wo unter anderem der Satz steht: Zitat:
"Durch Ihren Zahlungsverzug erfolgte die Mahnbescheidsbeantragung und somit die Meldung an die SCHUFA. Da die sachliche Richtigkeit der unsererseits veranlaßten Meldung außer Frage steht, haben wir keine Möglichkeit, den Eintrag zu löschen."
Wie soll ich nun weiter vorgehen, um diesen Eintrag zu löschen?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 18.12.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 18.12.2006 16:53:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Guido Matthes
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wenn die gespeicherten Daten bei der Schufa tatsächlich unrichtig sind, haben Sie Ansprüche aus § 35 BDSG auf Berichtigung oder Löschung. Sie sollten dazu ein Schreiben mit Ihrer Sachverhaltsdarstellung unmittelbar an die Schufa verfassen.
Dem zitierten Schreiben von T-Mobile ist aber zu entnehmen, dass es wohl nicht nur 2004 Inkassotätigkeit gegeben hat, sondern 2005 auch ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie gegeben hat.
Es mag sein, dass Sie davon -aus welchen Gründen auch immer- nichts mitbekommen haben. Ich empfehle Ihnen nunmehr sich schnellstmöglich über den Stand dieses Verfahrens bei T-Mobile zu informieren. Sollte tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie vorliegen, drohen kostenpflichtige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Ich gehe davon aus, dass sich in diesem Zusammenhang dann auch die Berechtigung oder Nichtberechtigung des Schufa-Eintrags klären wird.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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