Umsetzung gegen den Willen auf einen anderen Arbeitsplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Bereichsleiter in einer Einrichtung der kath. Jugendhilfe und wurde auch auf diese Position hin in 2007 eingestellt. Laut Arbeitsvertrag (AVR Caritas) bin ich als Dipl.-Sozialarbeiter beschäftigt, eine spezifische Position geht aus dem Arbeitsvertrag nicht hervor. Mein Arbeitgeber hat mir nun (nach meinem Urlaub) eröffnet, dass er nicht mit meiner Leistung zufrieden sei und ich daher nicht mehr als Bereichleiter eingesetzt werde. Diesem Verhalten ist keine Abmahnung oder ein schriftlicher Hinweis vorausgegangen. Mit sofortiger Wirkung soll ich in den Gruppendienst (inkl. Schichtdienst, auch Nachtbereitschaften und Wochenend- und Feiertagsdienste, bisher war ich zu den üblichen Bürozeiten tätig) versetzt werden. Sofern ich dieses Angebot nicht annehmen wolle, müsse ich eben kündigen.
Meine Frage: Ist die Umsetzung gegen meinen Willen rechtlich einwandfrei, oder kann ich mich dagegen verwehren d.h. habe ich einen Anspruch auf Beschäftigung als Bereichsleitung? Falls ich widersprechen kann, wie sollte ich mich verhalten und worauf kann ich mich berufen? (Selbstverständlich bin ich auf der Suche nach einem neuen Anstellungsträger, eine Kündigung ohne neue Stelle kommt jedoch nicht in Frage).
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Trifft nicht Ihr Problem?
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