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Frage geschrieben am 27.08.2010 23:23:52

Umsatzsteuer bei Kleingewerbe

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1291
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit folgendem Problem. Ich betreibe ein Sponsorennetzwerk welches (ähnlich wie affille.net) Werbekunden und Sponsoren auf einer Plattform vereint. Mitglieder können nach Einzahlung von Guthaben Werbung buchen. Mitglieder die die Werbung auf ihren Internetseiten abbauen bekommen dafür Geld und dieses können sie sich auszahlen lassen.
Meine Frage beschäftigt sich nun mit dem Erstellen der Rechnungsnachweise für Ein-/Auszahlungen.

Fall 1
- betrifft nur die Auszahlungen, wenn der Betreiber umsatzsteuerpflichtig ist
- User, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind erhalten z.B. 20 Euro (Nettobetrag)
- User, die umsatzsteuerpflichtig sind erhalten 23,80 Euro (20 Euro netto + USt)

Fall 2
- betrifft nur die Auszahlungen, wenn der Betreiber nicht umsatzsteuerpflichtig ist
- User, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind erhalten 20 Euro (netto)
- User, die umsatzsteuerpflichtig sind erhalten 16,81 + 3,19 Euro (Ust)

Fall3:
- betrifft nur die Einzahlungen, wenn der Betreiber umsatzsteuerpflichtig ist
- User erhalten generell eine Rechnung 16,81 + 3,19. wobei 16,81 dem Werbekonto gutgeschrieben werden

Fall4:
- betrifft nur die Einzahlungen, wenn der Betreiber nicht umsatzsteuerpflichtig ist
- User erhalten eine Rechnung über 20 Euro (ohne Ausweisung einer USt), die voll dem Werbekonto gutgeschrieben werden.

So stellt sich für mich die aktuelle Interpretation des Steuerrechts dar. Ist dies so korrekt?


Antwort geschrieben am 28.08.2010 10:03:01
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.


Ich beginne die Ausführungen mit den Fällen 3 und 4, wenn Sie Ihre Leistungen in Rechnungen stellen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betreiber selbst umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, denn der leistende Unternehmer sind hier Sie. Da Sie kein Kleinunternehmer sind, müssen Sie Umsatzsteuer erheben und stellen Sie jedem Kunden eine Rechnung über Euro 16,81 zuzüglich Euro 3,19 Umsatzsteuer. Ob dieser Kunde die an Sie gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, spielt keine Rolle.

Die Rechnungsstellung im Fall 1 und Fall 2 bedeutet, dass Sie dem Vertragspartner eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 S. 2 UStG erteilen. Hier hängt es davon ab, ob der Empfänger, also der Leistende, Kleinunternehmer ist oder nicht. Je nachdem, wie Sie das Nettoentgelt bestimmt haben, stellen Sie die Rechnung entweder zu 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer aus, wenn der Betreiber kein Kleinunternehmer ist und 20 Euro ohne Umsatzsteuer im anderen Fall. Die Situation beim User spielt keine Rolle.

Falls Sie hierzu Fragen haben sollten, nutzen Sie bitte die Nachfragefunkiton.

Haben Sie Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug, so sind die Regeln des neuen Mehrwertsteuerpakets seit 1.1.2010 zu beachten (reverse charge Regel). Bei Online-Dienstleistungen kommt das sicher auch vor. Bei Leistungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU muss der Empfänger der Leistung in seinem Land die Umsätze anmelden. Es sind somit keine "umsatzsteuerfreien" Leistungen im engeren Sinn.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.08.2010 11:49:51

Vielen Danke für die umfassende Antwort, allerdings bin ich mit der Antwort noch nicht ganz zufrieden. Mir geht es vorangig darum, wenn ich als Betreiber dieses Sponsorennetzwerkes handel.
Welchen Betrag muss ich auf bei Ein-/Auszahlungen auf den Rechnungen ausweisen und welchen Betrag überweise ich bei einer Auszahlung an den User und welchen Betrag schreibe ich einem User bei einer Einzahlung seinem Konto gut.
Was muss ich auf den Rechnungen ausweisen und was tatsächlich überweisen, wenn ich einmal als Kleinunternehmer und im Gegensatz dazu als Umsatzsteuerpflichtiger handel?

Mit Freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.08.2010 13:32:22

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:

Wenn Sie selbst Kleinunternehmer sind, dann stellen Sie Ihrem Kunden den vereinbarten Preis in Rechnung und schreiben dazu, dass Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Wenn der vereinbarte Preis z.B. Euro 20 ist, dann erhalten Sie entsprechend diesen Betrag (keine Umsatzsteuer enthalten). Sind Sie Unternehmer, müssen Sie den Nettobetrag, den Steuersatz, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag ausweisen. Wenn der vereinbarte (Netto-)Preis Euro 20 beträgt, so beläuft sich der Rechnungsbetrag dann auf Euro 23,80, den Sie auch von Ihrem Partner verlangen können. Sie führen daraus Euro 3,80 an das Finanzamt ab.

Sofern Sie per Gutschrift den Vertragspartnern deren Leistung berechnen, handeln Sie nicht als Umsatzsteuerpflichtiger, dies können nur Ihre Partner sein, Sie erstellen deren Rechnung an Sie.


Daher müssen Sie von den Vertragspartnern, mit denen Sie per Gutschrift abrechnen die Information verlangen, ob diese Kleinunternehmer oder Unternehmer sind, die Umsatzsteuer erheben, sofern Unternehmer, muss er Ihnen auch seine Steuernummer nennen.

Danach erstellen Sie die Gutschriften. Also im Falle des Kleinunternehmers erteilen Sie eine Abrechnung (Beispiel) über Euro 20 mit dem Vermerk, dass er Kleinunternehmer ist und zahlen ihm Euro 20. Dem Unternehmer gegenüber erteilen Sie eine Gutschrift über Euro 20,00 zuzüglich Euro 3,80 Umsatzsteuer und zahlen den Betrag von Euro 23,80. Sie können dann in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung wiederum den Betrag in Höhe von Euro 3,80 daraus abziehen. Es kann daher nicht sein, dass der Kleinunternehmer mehr Entgelt erhält als der Unternehmer, wenn Sie einen Preis für eine bestimmte Leistung festgelegt haben.

Falls dies nicht ausreichend sein sollte, rufen Sie mich doch bitte
am Montag an oder schicken mir eine Mail mit einer Ihrer Abrechnungen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Umsatzsteuer bei Kleingewerbe | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-08-30
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