Umsatzeinbußen nach Verkehrsunfall
13.10.2009 15:58 |
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Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
| in unter 2 Stunden
Folgender Sachverhalt:
Nach einem Verkehrsunfall (Ein PKW hat mich auf dem Fahrrad übersehen) habe ich diverse Verletzungen im Schulterbereich erlítten. Folglich musste ich meine Zahnarztpraxis auf ein Minimum runter fahren und habe somit Umsatzeibussen erlitten.
Mein derzeitiger Anwalt hat den Vergleichzeitraum der letzten Jahre herangezogen und einen Durchschnittsumsatz vor Steuern etc. berechnet. Diesen hat er als Grundlage genommen, jedoch dann nur in der Klage den Gewinn nach Abzug der geschätzten Steuern geltend gemacht. Warum kann ich nicht den ganzen Umsatzrückgang gerichtlich geltend machen? Oder hat sich mein Anwalt vertan? Macht man nun den Umsatz oder nur den entgangenen Gewinn geltend? Klageschrift liegt mir vor und soll nun von mir bestätigt werden.
Vielen Dank und mit freundlihen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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