Umlageschlüssel für Betriebskosten wie Wartung
29.04.2012 14:30 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt AWR Anwaltskanzlei Aljoscha Winkelmann Rechtsanwalt Winkelmann
Sehr geehrte Damen un Herren,
die nachfolgende Frage soll nur von einem Fachanwalt/in für Mietrecht beantwortet werden!
Möchte die Betriebskosten für ein MFH mit 10 Wohneinheiten (45 -131 m² Wohnfläche je Wohneinheit) abrechnen.
Jede Wohneinheit hat eine Etageheizung.
Gem. Mietvertrag ist der Umlageschlüssel Wohnfläche für alle nicht verbrauchsabhängige Betriebskosten vereinbart.
Die Heizkosten zahlen die Mieter direkt an den Versorger. Die Wasserkosten werden nach Verbrauch abgerechnet.
Somit müssten eigentlich alle weiteren nicht verbrauchsabhängige Betriebskosten nach der anteiligen Wohnfläche umgelegt werden!
Die Wartung für die Etageheizung habe ich als Vermieter durchführen lassen, die Kosten betragen 80, --€ pro Wohneinheit.
Die Kosten für die Schornsteinfeger durchgeführte Abgaswegeüberprüfung, beträgt 31,42€ je Wohneinheit, plus eine Grundgebühr von 29, --€ für das ganze Haus.
Die Miete für jeweils einen Wasserzähler beträgt 8,80€ je Wohneinheit.
Muss man aufgrund der mietvertraglichen Regelung, die Gesamtkosten für Wartung, Schornsteinfeger und Miete Kaltwasserzähler, nach der anteiligen Wohnfläche umlegen?
Dies würde jedoch dazu führen, dass die Mieter der großen Wohnungen im Vergleich zur kleinsten Wohnung (z. B. für die Wartung) fast das dreifache bezahlen müssten, obwohl die angefallenen Kosten für jede Wohneinheit gleich waren!?
Mit welchem Umlageschlüssel (Wohnfläche oder Wohneinheit) müssten die drei o. g. Kostenarten abgerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und noch einen schönen Sonntag!
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