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Umlage von Kosten-Mietrecht


19.06.2012 14:14 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,

folgender Fall:
ich bin Mieter einer Whg. in einem Zweifamilienhaus seit 5 Jahren. Durch Erbfall hab ich neuen Vermieter, welchen ich gleich zu Anfang über ein Schimmelproblem informierte. Er Begutachtete dies bald vor Ort. Die zweite Wohnung im Haus ist leer. Neuer Vermieter wollte mich raushaben, und versuchte es mit allen Mitteln, sogar mit einer offenbar vorgezogenen Eigenbedarfskündigung (Angaben die nicht der Wahrheit entsprachen, Zweckentfremdung etc.). Ein Anwalt hatte diese Kündung geschrieben, aber war dann kurz darauf nicht mehr zuständig, einen neuen Anwalt gab es nicht. Ich hatte dies alles durch meinen damaligen Anwalt erfahren. Auch wollte er mich durch Schikanen, das Leben in der Wohnung schwer machen. Ich kürzte auf Anraten meines Anwaltes die Miete, u.a. auch wegen dem angezeigte Schimmelprobelm. Es waren fast drei Monate vergangen, seit seiner Begutachtung, ohne dass etwas geschah. Ihn wollte ich nicht mehr in die Wohnung lassen, da er mich auch schon vorm Haus grob aus dem Garten schob. (Ich bin eine Frau und wohne allein in der Wohnung). Mein Anwalt meinte auch, dass ich ihn nicht mehr in die Wohnung lassen müsse. Mein Vermieter bestellte einen Gutachter, der nur in die Wohnung sich alles ansah und einige Messungen machte, aber keine Messung über einen Zeitraum über Lüft- und Heizverhalten.
Nach dem irgendwann der Vermieter sah, dass er mit dem Rausekeln keine Chance sah und er wohl das Gericht meiden wollte, kam er, und entschuldigte sich und beseitigte sogar die Schimmelbildung in meiner Wohnung.
Mittlerweile wird die untere Wohnung, nach monatelangen Renovierungsarbeiten, die ich geduldige sogar an Sonntagen ertragen habe, vermietet.
Letztens gab der Vermieter mir eine Kopie des Gutachtens, indem steht, dass der Schimmel durch Nutzerverhalten entstanden ist.
Nun will der Vermieter von mir die Kosten des Gutachters ersetzt haben.
Muss ich zahlen?
MFG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema:
Umlage
19.06.2012 | 14:39

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
633 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn das Gutachten richtig ist und der Schimmel aufgrund Ihres Fehlverhaltens entstanden ist, dann kann der Vermieter die Gutachterkosten als Schadensersatz ersetzt verlangen.

Allerdings sollte man nicht blind auf das vorgelegte Gutachten vertrauen.

Lassen Sie das Gutachten am besten bei Ihrem Anwalt prüfen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage vom Fragesteller 19.06.2012 | 15:00

d.h. also: dass wenn man nicht mehr mit einem Vermieter persönlich etwas bereden, oder auch bereinigen kann, dieser einfach auf Kosten des Mieters einen Gutacher bestellen kann. Denn ich hätte ihn ja in die Wohnung gelassen, wenn sein Verhalten mit gegenüber anders gewesen wäre. Man sollte also als Mieter immer klein beigeben?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 19.06.2012 | 15:12

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Nein, so ist das nicht.

Der Vermieter hätte das mit Ihnen absprechen müssen.

Nunmehr sollten Sie das Gutachten prüfen lassen.

Dem Vermieter teilen Sie mit, dass Sie die Kosten erstmal nicht übernehmen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

633 Bewertungen
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