Umlage von Kosten-Mietrecht
Preis: 25,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
folgender Fall:
ich bin Mieter einer Whg. in einem Zweifamilienhaus seit 5 Jahren. Durch Erbfall hab ich neuen Vermieter, welchen ich gleich zu Anfang über ein Schimmelproblem informierte. Er Begutachtete dies bald vor Ort. Die zweite Wohnung im Haus ist leer. Neuer Vermieter wollte mich raushaben, und versuchte es mit allen Mitteln, sogar mit einer offenbar vorgezogenen Eigenbedarfskündigung (Angaben die nicht der Wahrheit entsprachen, Zweckentfremdung etc.). Ein Anwalt hatte diese Kündung geschrieben, aber war dann kurz darauf nicht mehr zuständig, einen neuen Anwalt gab es nicht. Ich hatte dies alles durch meinen damaligen Anwalt erfahren. Auch wollte er mich durch Schikanen, das Leben in der Wohnung schwer machen. Ich kürzte auf Anraten meines Anwaltes die Miete, u.a. auch wegen dem angezeigte Schimmelprobelm. Es waren fast drei Monate vergangen, seit seiner Begutachtung, ohne dass etwas geschah. Ihn wollte ich nicht mehr in die Wohnung lassen, da er mich auch schon vorm Haus grob aus dem Garten schob. (Ich bin eine Frau und wohne allein in der Wohnung). Mein Anwalt meinte auch, dass ich ihn nicht mehr in die Wohnung lassen müsse. Mein Vermieter bestellte einen Gutachter, der nur in die Wohnung sich alles ansah und einige Messungen machte, aber keine Messung über einen Zeitraum über Lüft- und Heizverhalten.
Nach dem irgendwann der Vermieter sah, dass er mit dem Rausekeln keine Chance sah und er wohl das Gericht meiden wollte, kam er, und entschuldigte sich und beseitigte sogar die Schimmelbildung in meiner Wohnung.
Mittlerweile wird die untere Wohnung, nach monatelangen Renovierungsarbeiten, die ich geduldige sogar an Sonntagen ertragen habe, vermietet.
Letztens gab der Vermieter mir eine Kopie des Gutachtens, indem steht, dass der Schimmel durch Nutzerverhalten entstanden ist.
Nun will der Vermieter von mir die Kosten des Gutachters ersetzt haben.
Muss ich zahlen?
MFG
Umlage









