Umgangsregelung
02.07.2012 12:36 |
Preis: 25,00 € |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel
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Hallo,
ich bin seit 3 JAhren von meiner Exfrau getrennt, mit welcher ich 2 Kinder habe (4 und 9). Nun stehen wieder die Sommerferien an, und ich bin davon ausgegangen, dass beide Kinder 3 Wochen zu mir kommen. NUn hat meine Exfrau beschlossen, dass der Große die drei Wochen und der kleine nur 1,5 Wochen zu mir kommen darf, solange er nicht zur Schule geht, weil er "noch so klein" ist.
Fakt ist, dass sich beide Kinder sehr wohl bei uns (meine jetzige Freundin, ihre Kinder (6 und 9) und ich) fühlen und ich gerade zum kleineren ein sehr inniges Verhältnis habe. Eine Kindeswohlgefährdung sehe ich hier nicht. Eher die Verfolgung eigener Interessen, mir das Leben schwer zu machen.
Ich sehe die Kinder alle 14 Tage von Freitagabend bis Sonntagabend, den letzten MIttwoch im Monat und die Hälfte der Ferien ( außer Sommer). Ich würde eigentlich gerne mehr am Alltag der Kinder teilhaben, dies ist aber nicht gewünscht, weil mich meine Frau nicht so oft sehen will. (Termine an Schul- oder Kindergartenfesten werden mir nicht mitgeteilt, Es wird mir gesagt, dass die Kinder in den Herbstferien nicht kommen können, weil man 2 Wochen in den Urlaub fliegt...etc.)
Ich würde die Situation eigentlich gerne gerichtlich klären lassen.
Wie stehen momentan die Chancen,dass das Gericht das Umgangsrecht ausweitet oder zumindest mir und beiden Kindern die Hälfte der Ferien zuspricht? Oder könnte es sogar sein, dass das Gericht das Umgangsrecht weiter einschränkt?
Trifft nicht Ihr Problem?
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