Umgangsrecht mit Kleinkind
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Marion Deinzer
| in unter 1 Stunde
Guten Tag,
ich bin Vater eines 9monatigen Sohnes, der aus einer nicht-ehelichen Beziehung hervorging. Meine Ex-Partnerin wohnt mittlerweile 40 km entfernt in einer ca. 70-80qm grossen Wohnung zusammen mit Eltern.
Unter Hinweis auf Äußerungen des von meiner Ex eingeschalteten Jugendamtes und des Umstandes, dass mein Sohn noch fast Säugling ist, haben wir uns nach einigem hin-und-her darauf verständigt, dass ich 2 x (1x Wochentag ca. 2-3 h, 1 x Wochenende ca. 3-4 h) in der Woche zu dem Kleinen fahre.(Sie sagt, ich kann auch öfter aber ich arbeite ja auch noch ...).
Nachteilig finde ich, dass immer irgendjemand dabei ist, wenn ich meine Zeit bei dem Kleinen habe. Sein Zimmer ist zu klein als dass man da ordentlich mit ihm spielen oder sich beschäftigen kann, so dass es immer auf das Wohnzimmer rausläuft.
Mittlerweile bin ich aber der Auffassung, dass es der Entwicklung des Kleinen auch nicht nachteilig gegenüber sein kann, wenn er auch mal zu mir kommen würde, stundenweise versteht sich und natürlich auch noch nicht das ganze Wochenende.
Einmal hat das auch schon geklappt (OK, mein Zugeständnis: Ex war dabei) doch als er nach 2-3 h anfing zu weinen, meinte sie, dass er sich bei mir nicht wohlfühlt und es damit noch etwas zu früh wäre.
Da ich trotz Vaterschaftsanerkennung so oder so in der schwachen Position und ihr quasi ausgeliefert bin, was die Besuche betrifft, haben wir uns nach mühsamen Verhandlungen darauf verständigt, dass er jetzt
a) alle 6-8 Wochen zusammen mit ihr einen Nachmittag zu mir kommt;
b) wir die Besuchszeiten unter der Woche ausweiten, um den Kontakt zwischen mir und ihm weiter zu intensivieren. Hier muss ich aber sagen, dass ich seit der Trennung so gut wie keinen Termin habe verpasst, um ihn zu besuchen!!
Meine Frage wäre eine Einschätzung dahingehend, ob unter Berücksichtigung des Alters des Kindes, der Wohnsituation und der Entfernung die unter a) und b) getroffene Regelung einen durchaus akzeptablen Kompromiss darstellt (den ich mir gefallen lassen "muss") oder ob ich als Vater auch in dem Alter des Kindes weitergehende Rechte zwecks Einführung in meinen Sozialraum habe.
Ihre Einschätzung sollte sich an OVG-(oder höherer) Rechtsprechung - vorzusgweise Münster/Düsseldorf) - orientieren und davon ausgehen, dass die Entwicklung des Kindes ansonsten "normal und unauffällig" ist.
Umgangsrecht Kleinkind









