Frage geschrieben am 13.06.2008 15:35:00
Umgangsrecht komplett verbieten
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4667kurz schildere ich Ihnen den Sachverhalt.
Meine Partnerin hat mir ihrer Ex-Affäre (warum ich dies so nenne, wird später noch genauer erötert) zwei Kinder gezeugt. Dieses geschah zwischen Herbst 2004 und Herbst 2006.
Nach bekanntwerden der ersten Schwangerschaft bedrängt der Kindsvater meine jetzige Partnerin massiv mit dem Wunsch einer Abtreibung, wurde gewaltätig und drohte sogar damit ihr und dem ungeborenen körperlichen Schaden zuzufügen.
Nach der Geburt erhoffte sich meine Parterin doch noch die Möglichkeit dem Kind eine vernünftige Vater-Sohn Beziehung zu ermöglichen und nahm wieder Kontakt zu dem Kindsvater auf. Das Kind sah seinen Vater innerhalb 1,5 Jahren nur sehr selten(daher auch "Affäre), da dieser sich lieber seinem Drogenkonsum widmete. Auch war es nicht möglich einen guten Kontakt zu dem Kind aufzubauen. In Hoffnung, dass der Kindsvater sein Verhalten ändern würde, kam es auch wieder zu geschlechtlichem Kontakt. Wobei das zweite Kind gezeugt wurde. Ebenfalls wurde wieder massiv gedroht, einen Abtreibung seitens das Kindsvaters war erwünscht.
Daraufhin entschloss sich meine Partnerin sich komplett vom Kindsvater zu trennen.
Vor ca. 1,5 Jahren lernten wir uns dann kennen und ich nahm das erste Kind von Beginn an mit Freude auf. Die Geburt des zweiten Kindes war ein sehr einschneidendes Erlebnis für mich und meine Partnerin. Heute sind wir auf dem Stand, dass beide Kinde zu mir Papa sagen, und mich auch so anerkennen. Da sich das Erste nichtmal ansatzweise an den Kindsvater erinnern kann, haben wir dies auch so gelassen, da es nur in unserem Sinn ist, den Kindern eine vernünftige und gesicherte Zukunft in einem guten sozialen Umfeld zu gewährleisten.
Jetzt erhielt meine Partnerin ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, dass der Kindsvater auf einmal die Kinder sehen möchte, und einen Umgang einklagen will. Natürlich ist das für uns nicht sehr angenehm, da ich auch psychologische Folgen der Kinder nicht ausschließen möchte. Ich halte es für wenig sinnvoll sie aus ihrem gewohnten und familiär gut eingebetteten Umfeld zu reißen. Auch begründet darin, dass der Kindsvater seit fast zwei Jahren keinerlei Interesse zeigte, und die Kinder absolut nicht an ihn gewöhnt sind. Über Telefonate mit dem Kindsvater war herauszubekommen, dass er das Umgangsrecht einfordert, um meiner Partnerin und mir unsere kleine Familie zu zerstören, vorallem da meine Partnerin von mir schwanger ist.
Daher die Frage, ob es denn eine Möglichkeit gibt, das Umgangsrecht zu verbieten. Selbstverständlich nicht für immer, aber solange, bis man die Kinder behutsam an das Thema zweier "Papas" herangeführt hat, und sie selbst den Wunsch äußern ihn kennenzulernen. Es geht nicht darum, dem Kindsvater den Umgang zu verwehren aus Rache oder Hass, sondern allein das Kindswohl steht für uns im Vordergrund, und das sehen wir beide durch einen Umgang erheblich gefährdet. Auch besteht die Möglichkeit einer Verschleppung der Kinder ins Ausland.
Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 13.06.2008 16:07:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
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hier haben Sie genau das Wesentliche aufgegriffen: Das Kindeswohl kommt an erster Stelle.
So, wie Sie den Fall schildern, wundert es mich, dass ein Kollege tatsächlich sich bereit erklärt hat, für diesen Erzeuger das Umgangsrecht anzufordern.
Denn dieser Erzeuger hat offenbar ernsthafte Drohungen nicht nur der Kindesmutter, sondern auch den Kindern selbst gegenüber ausgesprochen.
Nicht nur, dass dieses eine Straftat ansich darstellen könnte ( hierzu wären noch weitere Einzelheiten zu klären ), auch hat er sich schon damit hinsichtlich jeglichen Umgangs mit den Kindern selbst disqualifiziert.
Hinzu kommt, dass der Erzeuger sich bisher nicht um die Kinder gekümmert hat, also eine Vater-Kind Beziehung nicht besteht und der Aufbau einer solchen Beziehung auch bei diesem Sachverhalt gar nicht zu erwarten ist.
Wie Sie schildern, geht es den Erzeuger auch gar nicht um eine solche Beziehung, sondern nur darum, die Kindesmutter zu schädigen.
Hier muss Einhalt geboten werden, zumal ja auch - was aber näher zu begründen wäre - eine ernsthafte Gefahr für das Kindeswohl dadurch besteht, dass Drogenkonsum beim Erzeuger gegeben ist und auch die Auslandsverschleppung möglich ist. Beides würde dem Umgang entgegenstehen.
Daher sollte der anwaltlichen Aufforderung unbedingt entgegengetreten werden, wobei hier sogar daran gedacht werden sollte, selbst einen Antrag auf jegliche Kontaktsperre zu stellen, um die Kinder zu schützen. Daneben sollte Ihre Partnerin auch daran denken, eine Unterlassungsverfügung zu erwirken, um Ruhe zu bekommen, da so die Familie ja mehr als belästigt wird.
Dieser Antrag müsste dann aber näher begründet und die Tatsachen untermauert und bewiesen werden; allein mit Mutmaßungen oder Unterstellungen wird es hinsichtlich des Gegenantrages schwierig werden, so dass es hinsichtlich des Gegenantrages zur jeglichen Kontaktsperre sicherlich einer weitergehenden Beratung bedarf.
Gleichwohl sollte aber der Kontakt derzeit nicht gewährt werden, so dass dem Ansinnen entgegengetreten werden muss.
Hierzu sollte sich Ihre Partnerin sofort mit einem Kollegen vor Ort in Verbindung setzen, um dieses unsinnige Ansinnen abzulehnen und auch eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung schon jetzt vorzubereiten, also auch Beweise schon jetzt sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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