Umgangspfleger - Verlängerung der Umgangsdauer über FG-Beschluss möglich?
29.08.2010 12:50 |
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| in unter 2 Stunden
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
| in unter 2 Stunden
Ich bin seit einiger Zeit (mehr als ein Jahr) von meinem Ex-Mann geschieden. Unser gemeinsames Kind lebt ständig bei mir.
Seit ca. 6 Monaten gibt es einen Beschluß, dass der Umgang 1x pro Woche 8 Stunden beträgt.
Es gab vor ca. 3 Monaten Probleme beim Umgang, so dass dieser ca. 2 Monate nicht stattfinden konnte.
Um den Umgang mit dem Kind zu regeln bzw. durchzusetzen, wurde auf Antrag des Vaters vor kurzer Zeit ein Umgangspfleger bestellt.
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Hintergrundinfo:
- Zur Zeit des ersten Beschlusses war das Kind noch nicht einmal 1,5 Jahre alt.
- Jetzt ist das Kind ca. 20 Monate alt.
- Die letzten paar Wochen hat der Umgangspfleger 7 Stunden für den Umgang festgelegt, um nach der ca. 2 monatigen Pause wieder langsam anzufangen.
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Heute erfahre ich nun vom Umgangspfleger bei der Übergabe:
- Der Vater hat ihn danach gefragt, dass er das Kind ab jetzt auch über Nacht haben wolle. Dem hat der Umgangspfleger nicht zugestimmt.
- Aber er hat nun festgelegt, dass der Umgang ab jetzt = sofort = heute, 9 Stunden betragen soll. Ich wurde vorab nicht informiert oder gefragt.
Ich bin mit der Verlängerung der Umgangszeiten nicht einverstanden. Derzeit läuft z.B. noch ein Verfahren vorm FG zum Umgangs- und Sorgerecht.
Mir ist durchaus klar, das der Umgangspfleger während(!) der Zeit des Umgangs bestimmen kann, wie dieser abläuft.
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Frage 1: Darf der Umgangspfleger die Dauer des Umgangs über die vom FG beschlossene Zeit verlängern?
Frage 2: Dürfte er auch eine Übernachtung beim Vater bestimmen, bzw. diese anordnen?
Frage 3: Ist es korrekt, dass ich vom Umgangspfleger einfach vor "vollendete Tastachen" gestellt werde?
Trifft nicht Ihr Problem?
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