Umgang mit laufenden Kosten bei Auszug aus Eigenheim
14.02.2011 12:29
| Preis:
***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich besitzen ein Reihenhaus, wir beide stehen im Grundbuch und der Kreditvertrag läuft auf uns beide.
Jetzt ziehen unser 3-jähriger Sohn und ich aus, das Haus soll verkauft werden und bis zum Verkauf wird mein Mann im Haus wohnen bleiben.
Ich arbeite Teilzeit und verdiene ca 900€, mein Mann knapp 2000€ netto.
Die Raten für den Kredit sind 1100€ plus ca 300€ Nebenkosten.
Wie verhält es sich jetzt mit den Kosten?
Muss ich die Hälfte des Kredites bedienen?
Mein Mann behauptet, ich muss auch die Hälfte der
Nebenkosten etc tragen, muss ich das?
In der Vergangenheit wurde alles von einem Konto gezahlt, auf das unsere Gehälter eingingen.
Vielen Dank schon mal!
14.02.2011 | 13:25
Antwort
von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
297 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Bitte beachten Sie, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich trifft Sie tatsächlich die Verpflichtung, weiterhin die hälftige Kreditverbindlichkeit sowie die Hälfte der verbrauchsunabhängigen
Nebenkosten für die
Immobilie zu übernehmen.
Ihnen steht allerdings eine Nutzungsentschädigung von Ihrem Ehemann dafür zu, dass Sie die gemeinsame Immobilie nicht mehr nutzen können. Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach dem hälftigen objektiven Mietwert für Immobilie. Sie sollten sich daher dringend und kurzfristig darüber informieren, wie hoch der Mietwert für Ihre Immobilie ist und dementsprechend eine Aufrechnung mit der hälftigen Kreditrate gegenüber Ihrem Ehemann erklären.
Allenfalls müssten Sie dann nur noch eine Differenzzahlung erbringen.
Zu den verbrauchsunabhängigen Kosten, die Sie hälftig übernehmen müssen, zählen die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung, Schornsteinfegerkosten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -