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Frage geschrieben am 19.01.2012 21:42:28

Umgang mit Enkel

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 607
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,
wie haben 2 Enkel (2+9 Jahre) die Kinder haben stress mit mir und will uns den Kontakt verbieten. Letztmahliger Besuch vor 2 Monaten. Duch zufall trafen wir unsere Enkel die sehr an uns hängen und unter der Kontaktlosigkeit leiden ( wir hatten festen intensiven fast wöchentlichen Kontakt) Frage: Können wir Besuche einklagen? Könnte das Jugentamt helfen? Der Sohn straft unsere Enkel mit Liebesentzug! Wir leiden auch sehr. Oder sollten wir zum Kindeswohl darauf verzichten? Mit freundlichen Gruss


Antwort geschrieben am 19.01.2012 22:05:23
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Grundsätzlich gilt, wenn Ihnen der Umgang mit Ihren Enkelkindern verweigert wird, dann können Sie Ihr Umgangsrecht gerichtlich durchsetzen.

Wie ein derartiges Verfahren im Endeffekt ausgeht, lässt sich vorher allerdings schwer abschätzen.

Maßgeblich ist im Umgangsverfahren immer das Kindeswohl. Wenn zwischen Ihnen und den Enkelkindern eine erhaltenswürdige enge Bindung bestanden hat und die Enkelkinder auch weiterhin einen Umgang wünschen, steht einem weiteren Umgang mit den Enkelkindern grundsätzlich nichts im Wege.

Das Gericht muss hier eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung des Kindeswohles durchführen.

Spannungen zwischen einem oder beiden Elternteilen und den Großeltern sind kein Grund, einem Kind den Kontakt mit den Großeltern zu verbieten.

Bevor Sie allerdings einen Umgangsantrag beim Familiengericht einleiten, sollten ie zunächst die Vermittlung des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Sprechen Sie dort vor und erläutern den Sachverhalt. Das Jugendamt wird sodann ein Gespräch mit den Eltern und den Enkelkindern führen.

Dies ist auch eine Möglichkeit, an den Ursachen des eigentlichen Konflikts zu arbeiten. Der Konflikt zwischen Ihnen und den Eltern wird die Enkelkinder indirekt in jedem Fall belasten.

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, das Jugendamt aber signalisieren, dass es Ihren Umgangsantrag befürworten wird, dann sollten Sie einen Umgangsantrag beim Familiengericht stellen.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
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Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de


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