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Frage geschrieben am 17.03.2009 18:38:06

Ukrainerin, geheiratet in Berlin mit Schengen-Visum, Aufenthalt, bt. Berliner Anwälte

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 3314
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Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes zu unserem Anliegen:

Am 20. Februar 2009 bin ich nach Deutschland mit einem Schengener Privatvisum, eingeladen von meiner Freundin in Berlin, eingereist.

Am 6. März 2009 habe ich den deutschen Staatsbürger im Standesamt Berlin/Weißensee geheiratet.

Die Eheschließung planten wir natürlich vorher. Und ich hätte auch ein Eheschließungsvisum beantragt, nur war eine positive Entscheidung vom Kammergericht Berlin unerwartet schnell und kurz danach gefallen, als ich ein Privatvisum in Kiew beantragt habe, - die lange Wartezeiten und das Leben in der Trennung waren uns schon richtig unerträglich, - und ein Privatvisum bekommen habe.

Sehr erfreut darüber, dass wir so schnell, ca. 4 Wochen „zu früh" den positiven Bescheid vom Kammergericht bekommen haben, entschieden wir kurzfristig, einen Termin beim Standesamt für die Eheschließung während der 30 Tagen, wo ich geplant habe, in Berlin zu sein, zu bekommen und zu heiraten. Das haben wir auch gemacht, und jetzt stehen wir vor der Tatsache, dass ich keinen Aufenthaltstitel bekommen kann, weil ich ein falsches Visum habe.

Wir haben uns über die Gesetzlage so gut, wie wir konnten, informiert, wissen aber natürlich nicht über die aktuellsten Änderungen richtig Bescheid.

Auf jeden Fall, hat man uns bei der Ausländerbehörde in Berlin gesagt, dass die Situation sich verschärft hat, außerdem läuft zur Zeit ein Verfahren, ich glaube, im Berliner Verwaltungsgericht (? da bin ich mir nicht sicher) in dieser Sache, und es uns gegenüber zumutbar ist, dass ich ausreise und ein Familienzusammenführungs-Visum beantrage. Es ist zumutbar, dass wir uns, kurz nach der Heirat, schon wieder für ca. 2 Monate trennen, da es mind. 6 bis 8 Wochen die Bearbeitung meines Antrags dauern würde. Wir haben auch eine kurze Beratung am Telefon bei einem Anwalt gehabt. Die Antwort war ähnlich. Das Einzige, wo die Ausländerbehörde uns entgegenkam, war die Ausstellung einer Grenzüberschrittbescheinigung bis zum 05. April 2009. Mein Visum endet morgen, am 18. Marz. 2009.

Ich würde gerne wissen:

1. Aktuelle Gesetzlage und das Prozedere besonders in Verbindung mit dem Ort Berlin.
2. Chancen/Erfolgsaussichten, einen Aufenthaltstitel, ohne auszureisen, mit Hilfe eines Anwalts zu erlangen.
3. Besteht es ein Risiko, dass ich bei der deutschen Botschaft in Kiew das Visum für Familienzusammenführung nicht bekomme, aus welchem Grund auch immer? Bei der Ausländerbehörde haben die Beamten-Menschen immer wieder über einen Visumsverstoß gesprochen. Worauf müsste ich achten?
4. Am Telefon hat uns Anwalt kurz gesagt, dass ich eventuell über den Anwalt das Visumsverfahren durchführen lassen kann. Warum braucht man das, wenn ich sowieso ausreisen muss und persönlich bei der deutschen Botschaft vorsprechen muss. Geht es dann eventuell schneller? Oder gibt es andere Gründe?



Ich kann mindestens logisch nicht nachvollziehen, warum ich ausreisen muss und das Visum beantragen muss, wenn ich, z. B. im Merkblatt der deutschen Botschaft in Kiew Folgendes lese, was den Ablauf des Visumverfahrens betrifft: "Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Aufenthaltsverordnung). Die Botschaft achtet auf den Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde und erinnert ggf. von sich aus an die Erledigung."

Das wäre dann theoretisch alles, was die deutsche Botschaft prüfen würde, außer noch meinen Deutschkenntnissen. Durch Kammergericht Berlin sind ja unsere Absichten, eine anständige, Keine- Schein- Ehe zu führen geprüft, und meine Ausländer-Akte wurde auch schon vom Berliner Kammergericht angefragt. Und wir waren persönlich schon bei der zuständigen Ausländerbehörde in Berlin und haben bei der Sachgebietsleiterin vorgesprochen, und sie hat anscheinend nichts dagegen, vor allem dann, wenn ich mit einem richtigen Visum von der dt. Botschaft einreise. Was meine Kenntnisse der dt. Sprache betrifft, so kann ich auch gleich bei der Ausländerbehörde in Berlin mein Diplom einer dt. Universität vorlegen, wenn mündliche Beweise nicht ausreichen.

Mit freundlichen Grüßen verbleiben wir
hoffnungvoll,
genauso natürlich hochachtungsvoll.



So einfach geht das!
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