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Frage geschrieben am 18.01.2011 11:41:19

Uhr über Internet Forum gekauft

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1748
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 104 weitere Antworten zum Thema Internet.
Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde.
Vor ein paar Wochen habe ich über ein deutsches Internetforum, was sich speziell auf antike Uhren konzentriert, eine Suchanfrage nach einer bestimmten Uhr gepostet. Nach nicht mal einer Stunde wurde mir das Stück zum Kauf angeboten.

Ich habe den Verkäufer per Privatnachricht über das Forum angeschrieben und mit Ihm über den Preis verhandelt. Schluss endlich hatten wir uns geeinigt und ich überwies den Betrag (von einem deutschen Bankkonto auf ein Schweizer Bankkonto).

Der Verkäufer hat nun sein Profil auf dieser Internetseite gelöscht, ich habe weder seine Anschrift noch Telefonnummer noch Emailadresse. Zudem gehe ich stark davon aus dass der Verkäufer mich betrogen hat.

Der Verkäufer lebt in der Schweiz.
Der Streitwert liegt unter 1000€.

Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ich mein Geld wiederbekomme?

Vielen Dank vorab schon einmal.


Antwort geschrieben am 18.01.2011 11:53:20
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Da Sie weder die Adressdaten noch Telefonnummer des Verkäufers haben, wird es schwierig, direkt gegen den Verkäufer vorzugehen. Sie sollten dennoch Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle erstatten und Strafantrag stellen, damit Ermittlungen aufgenommen werden können. Sie teilen mit, dass Sie den Kaufpreis überwiesen haben. Mittels der Bankleitzahl kann der Sitz der Bankfiliale herausgefunden werden. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Verkäufer auch in diesem Ort seinen Wohnsitz hat. Die Bank selbst wird die Adressdaten ohne richterlichen Beschluss eher nicht herausgeben.

Gleiches dürfte für den Betreiber der Internetplattform gelten. Dennoch sollten Sie den Betreiber der Internetplattform einmal anschreiben und den Fall schildern. Möglicherweise erklärt sich der Betreiber bereit, den Verkäufer einmal selbst per E-Mail anzuschreiben und auf diese Weise eine Klärung herbeizuführen.

Um eine Strafanzeige werden Sie vorliegend nicht herum kommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Geld wieder sehen, dürfte eher im unteren Bereich liegen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch zunächst weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
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