366.381
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
410 Besucher online
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Überwachung und Diebstahl
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Überwachung und Diebstahl

Überwachung und Diebstahl


22.09.2007 13:01 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Guido Matthes


| in unter 2 Stunden

Ich bin in einem kleinen Unternehmen (9 Mitarbeiter) mit der Buchhaltung betraut. In dieser Position bin ich seit 15 Jahren tätig. Zu meinen Aufgaben gehören u.a. die Kassenführung. Hierbei muß ich auch hin und wieder Ein- und Auszahlungen aus der persönlichen Kasse meines Chefs(Ohne Belege) vornehmen. Der Zugang ist für alle Mitarbeiter offen. Seit ca. zwei Wochen wird das Büro meines Chefs mit einer Kamera überwacht auf der natürlich zu sehen ist, wie ich Gelder in die entnehme bzw. einlege. Letzte Woche wurde ich von meinem Chef mit diesen Kameraaufzeichnungen konfrontiert und hierbei unterstellte man mir Diebstahl begangen zu haben. Die Kameraüberwachung würde uns nicht angekündigt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Wie sind die Kündigungsbedingungen bzw. -fristen?

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Diebstahl
22.09.2007 | 13:41

Antwort

von

Rechtsanwalt Guido Matthes
423 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

bei dem Vorwurf eines Diebstahls im Betrieb droht regelmäßig eine außerordentliche Kündigung, d.h. gekündigt wird zum sofortigen Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Voraussetzung ist aber, dass die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgt, nachdem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

Gegen eine derartige Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren. Da der Vorwurf eines Diebstahl nicht nur arbeitsrechtlich relevant ist, sondern auch Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann, sollten Sie unbedingt einen Anwalt zur weiteren Interessenvertretung beauftragen, damit Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.

Hinsichtlich der Videoaufnahmen kommt es auf eine umfassende Würdigung im Einzelfall an. Das LAG Köln hat am 28.12.2005, 9 Ta 361/05, beispielsweise entschieden, dass bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände gegebenenfalls eine heimliche Videoaufnahme als Beweismittel zugelassen werden kann, wenn ein des Diebstahls verdächtiger Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess die Tat bestreitet. Demgegenüber stehen die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers, die durch die Videoüberwachung beeinträchtigt werden. Eine pauschale Beantwortung ist daher hier nicht abschliessend möglich.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com

www.erbrecht-ennepetal.de
www.mietrecht-ennepetal.de
www.verkehrsrecht-ennepetal.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Guido Matthes
Ennepetal

423 Bewertungen
FACHGEBIETE
Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht