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Ich möchte eine 3-Zimmer Eigentumswohnung, an der ich Alleineigentümer bin, an meinen Sohn (8 Jahre) übertragen. Die Eigentumswohnung wird von meiner Mutter bewohnt, die ein Nießbrauchrecht innehat. Ferner habe ich mich (notariell beurkundet) bei der damaligen Übertragung von meiner Mutter an mich, dass ich meiner Mutter ein monatliche Zahlung (250 EUR) zu leisten habe.
Ist eine Übertragung problemlos (durch Beurkundung bei einem Notar) möglich oder handelt es sich um ein unzulässiges Insichgeschäft? Wenn ja, wie wäre das zu lösen?
Antwort geschrieben am 25.07.2010 06:57:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Eva Tremmel-Lux
Adalbert-Stifter-Str. 28, 82538 Geretsried, Tel: 08171/8450, Fax: 08171/80158
Erbrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte.
Wie Sie bereits richtig vermutet habe, handelt es sich um ein sog. Insichgeschäft, da Sie Ihren Sohn rechtlich vertreten und selbst Eigentümerin der Immobilie sind (§181 BGB).
Da es sich bei der Grundstücksübertragung an Ihren Sohn nicht nur um einen rechtlichen Vorteil handelt (Übernahme Nießbrauch, Zahlung an die Mutter), wäre ein solches Rechtsgeschäft unwirksam.
Das Rechtsgeschäft kann deshalb nur wirksam werden, wenn es von einem vom Familiengericht zu bestellenden Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB) genehmigt wird. Es ist also ein Ergänzungspfleger von dem zuständigen Amtsgericht zu bestellen, der Ihren Sohn in dieser Angelegenheit vertritt.
Ich verweise hier auf eine Entscheidung zu einem ähnlichen Fall, der durch das OLG Hamm (Beschluß vom 23.05.2000 - 15 W 119/00)
entschieden wurde.
Mit freundlichen Grüßen
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