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Frage geschrieben am 16.03.2008 13:03:00

Überteuerte Rechnung von FEDEX

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2575
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema Rechnung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Posten Radteile aus Taiwan importiert. Dazu hatte ich mir vorher verschiedene Angebote eingeholt, u.a. auch von FEDEX. Die waren dann auch am günstigsten. Die Anfrage wurde am 22.03.07 gestellt. Der Auftrag, nach telefonischer Rücksprache wegen dem Tagespreis am 30.05.2007 erteilt. Das Angebot belief sich auf 269,50 Euro. Als ich dann die rechnung erhalten habe, hat mich der Schlag getroffen, die Forderung belief sich auf über 1000 Euro. Aus Kulanz!!!! ist man mir dann soweit entgegen gekommen, daß sich die Summe nur noch auf 655,64 Euro beläuft. Hier habe ich mich zur Wehr gesetzt und mitgeteilt, daß das Angebot ja nun wirklich weit davon entfernt sei und ich diesen Betrag nicht zahle. Jetzt wurde mir, nach Zustellung eines Mahnbescheides, dem ich teilweise (Angebotshöhe) entsprochen habe, eine Aufforderung geschickt, den Teilwiderspruch zurück zu nehmen, die Gesamtforderung anzuerkennen und den kompletten betrag, inkl. aller Kosten zu zahlen.
Fakt ist, daß meinem Geschäftspartner am telefon der tagespreis nochmals bestätigt wurde, sonst wäre der Transport gar nicht über FEDEX abgewickelt worden. Außerdem hat sich die Menge und das gewicht noch verringert, so das die Forderung ja eher geringer sein müßte.
Da ich bis zum 25.03.2008 den kompletten Betrag zahlen soll, habe ich folgendes Anliegen:
Ist die Forderung überhaupt berechtigt?
Ich möchte, da sich die gegenseite nicht von den tatsachen überzeugen läßt, nicht nur eine Antwort auf mein Anliegen, sondern bitte auch gleichzeitig darum, mich zu vertreten. Ich kann alle Unterlagen inkl. der Schreiben und mails an Sie weiterleiten.
MfG
O.J.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 16.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 16.03.2008 13:43:14
Sehr geehrter Ratsuchender,

für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall kommt es entscheidend darauf an, zu welchem Preis ein Transportvertrag zustande gekommen ist, das heißt, über welchen Preis Sie sich mit dem Transportunternehmen verbindlich über den Transport geeinigt haben.

Hierzu ist eine umfassende Prüfung des Sacherverhaltes und Sichtung sämtlicher Unterlagen notwendig. Sofern die Preisangabe des Transportunternehmens verbindlich war, ist dessen Forderung unberechtigt, denn dann ist ein Vertrag über 269,50 Euro zustande gekommen.

Möglicherweise hat sich das Transportunternehmen die nachträgliche Änderung des Preises einseitig durch eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten.

Allerdings erscheint mir eine über dreifache Steigerung des Angebotspreises im Hinblick auf die strengen Prüfungsanforderungen von AGB nach den §§ 305 ff. BGB als problematisch.

Selbst wenn das Preisangebot in Höhe von 269,50 Euro lediglich unverbindlich war (darauf hätte man jedoch in dem Telefongespräch hinweisen müssen), ist eine Verdreifachung des Preises für den Kunden nicht zumutbar.

Ein Indiz dafür, dass sich auch das Transportunternehmen der Problematik bewusst ist, ist bereits der Umstand, dass Ihnen ein Preisnachlass angeboten wurde.

Auch die Vorgehensweise im gerichtlichen Mahnverfahren erscheint ungewöhnlich, denn nach Widerspruch des Schuldners gegen einen Mahnbescheid geht der Gläubiger im Normalfall in das streitige Verfahren über, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, anstatt nochmals außergerichtlich die Zahlung des Betrages zu mahnen.

In einem gerichtlichen Verfahren wäre das Transportunternehmen für einen Vertragsschluss über den Preis von ca. 1000,- Euro vollumfänglich beweispflichtig.

Gern übernehme ich die Vertretung in der Sache für Sie. Ich bitte Sie daher, wenn möglich, die Ihnen vorliegenden Unterlagen zu dem Fall per Mail (123recht@ra-lattreuter.de) an mich zu übersenden, damit die Rechtslage eingehend geprüft werden kann.

Sie können die Unterlagen auch per Post an mich versenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage unter www.anwalt-prenzlauer-berg.de.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -


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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.03.2008 08:25:47

Guten Morgen Herr Lattreuter,

ich hatte Ihnen vorgestern die Unterlagen gefaxt. Haben Sie die bekommen?

MfG
O.J.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.03.2008 14:47:05

Sehr geehrter Mandant,

ich habe Ihre Unterlagen dankend erhalten und versuche Sie seit gestern abend telefonisch zu ereichen. Leider ohne Erfolg.

Ich werde es heute weiter versuchen und würde mich freuen, wenn Sie gleiches unter meiner Kanzleinummer 030-44318625 versuchen würden.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Lattreuter
Rechtsanwalt

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