Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 09.01.2012 11:21:42

Übersprannungsschaden - Haftung des Elektrizitäts-Versorgers?

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 852
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema Haftung.
Wegen eines plötzlichen Spannungsanstiegs sind bei mir Computer und Telefon ausgefallen. Der Versorger verweigert Schadensersatz mit der Begründung, in dem Versorgungsvertrag mit mir sei eine Versicherung nicht enthalten. Die Reparaturkosten betragen ca. €200.


Antwort geschrieben am 09.01.2012 12:09:11
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Die Ihnen erteilte Auskunft ist meines Erachtens so nicht richtig, da es nicht darauf ankommt, ob der Netzbetreiber gegen solche Schadensfälle versichert ist oder nicht. Vielmehr regelt sich die Haftung des Netzbetreibers auf Schadensersatz in solchen Fällen nach § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Hier ist allerdings zu beachten, dass diese Ansprüche tatsächlich gegenüber dem Netzbetreiber bestehen und in der Regel nicht gegenüber den Stromlieferanten, welche dies regelmäßig vertraglich oder durch AGB ausschließen oder begrenzen. Die Haftung des Netzbetreibers nach § 18 NAV ist jedenfalls nach dieser Vorschrift immer dann gegeben, wenn ein Schaden über 30,00 € auftritt und dieser aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht wurde, wobei aber zunächst vermutet wird, dass durch ein zumindest fahrlässiges Handeln des Netzbetreibers die Überspannung verursacht wurde. Diese gesetzliche Vemutung müsste der Netzbetreiber dann widerlegen, was z.B. in Fällen höherer Gewalt wie bei Blitzeinschlägen möglich wäre. Die Haftungsobergrenze für Sachschäden beträgt für den Netzbetreiber ansonsten 5.000,00 €. Im Übrigen sind derartige Schäden aber auch regelmäßig im Rahmen einer bestehenden Hausratsversicherung mitversichert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Übersprannungsschaden - Haftung des Elektrizitäts-Versorgers? | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2012-01-09
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Die Antwort hat meine eigene Einschätzung bestätigt und wichtige Hinweise auf rechtliche Grundlagen gegeben.,



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Schadensersatz letzten Monat:

9
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online