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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Prüfung unten stehender Überleitungsvereinbarung auf evtl. Fehler und Nachteile für mich, welche ich unterzeichnen soll. Wichtig ist für mich das eine Nachzahlung der höheren Entlohnung rückwirkend vereinbart wird.
Überleitungsvereinbarung
zwischen der Firma
– im Folgenden „bisheriger Arbeitgeber" genannt –
und der Firma
– im Folgenden „zukünftiger Arbeitgeber" genannt –
und Herrn
– im Folgenden „Arbeitnehmer" oder „Niederlassungsleiter" genannt –
Präambel
Der Arbeitnehmer war bisher bei der Firma ………………… als Niederlassungsleiter beschäftigt. Dabei wurde eine vorbestehende Betriebszugehörigkeit seit dem 06.03.1996 vereinbart.
Seit 01.07.2011 ist Herr …… in der Firma ………………………….. als Prokurist beschäftigt.
§ 1
Übergang des Arbeitsverhältnisses
1. Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis von Herrn ….. als Arbeitnehmer hiermit unter vollständigem Ausscheiden des bisherigen Arbeitgebers durch den neuen Arbeitgeber übernommen wird.
2. Der Arbeitnehmer bestätigt hiermit, über alle damit verbundenen Angelegenheiten ordnungsgemäß unterrichtet worden und mit dem Übergang einverstanden zu sein.
§ 2
Besitzstandswahrung
Der Arbeitnehmer erhält Besitzstandswahrung, das heißt, die im Betrieb des bisherigen Arbeitgebers erbrachten oder anzurechnenden Vordienstzeiten werden durch den neuen Arbeitgeber übernommen.
§ 3
Ergänzung zum bisherigen Arbeitsvertrag
1. Der bisherige Arbeitsvertrag und die bisherige Tätigkeit von Herrn …… werden mit Übertragung zum 01.07.2011 dahin abgeändert, dass Herr …… bei der Firma ……….. als Prokurist eingesetzt wird.
2. Fernerhin wird Herr ….. im Rahmen seiner Arbeitsleistungen für den zukünftigen Arbeitgeber folgende weitere Tätigkeiten ohne gesonderte Vergütung erbringen:
a) für die …….
b) für die ……..
Soweit Herr …….. für andere Gesellschaft, insbesondere die vorstehend aufgezählten, tätig wird, unterliegt er den Verpflichtungen aus diesem Vertrag entsprechend. Dies bedeutet insbesondere, dass Verfehlungen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Tätigkeit für andere Gesellschaften gleichzeitig als Verfehlung und Pflichtverletzung i. S. dieses Vertrages gelten und den neue Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigen.
3. Herr …… ist Prokurist des zukünftigen Arbeitgebers. Er vertritt die Gesellschaft nach Maßgabe der Vorschriften des Gesellschaftsvertrages des zukünftigen Arbeitgebers und den Bestimmungen der Gesellschafter.
4. Herr …… führt die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, einer etwaigen Geschäftsordnung, den Bestimmungen/Weisungen der Gesellschafter und der Geschäftsführer sowie der Stellenbeschreibung.
5. Herr Rülke wird dem Geschäftsführer regelmäßig schriftlich berichten. Bei außerordentlichen Vorkommnissen ist Herr ……. verpflichtet, den Geschäftsführer unverzüglich zu informieren.
6. Darüber kann Herr ……. auf Anforderung in weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppe Götz als leitender Angestellter ohne gesonderte Vergütung tätig sein. Für diese Tätigkeit gelten die Verpflichtungen aus diesem Vertrag entsprechend.
7. Der bisherige Arbeitsvertrag kann von jeder Partei nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB gekündigt werden.
§ 4
Zustimmungsvorbehalte
Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Vorschriften und den Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag bedarf der Arbeitnehmer zu folgenden Geschäften und Rechtshandlungen des zukünftigen Arbeitgebers der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Geschäftsführers:
1. Veräußerung und Stilllegung des Betriebs des zukünftigen Arbeitgebers oder wesentlicher Teile hiervon.
2. Errichtung oder Aufhebung von Niederlassungen, Regionalbereichen oder Stützpunkten sowie deren Neubauten und Umbauten.
3. Anschaffung für die zur Betriebsführung notwendigen Technik und Ausrüstung, den Materialien, deren Ersatzbeschaffung sowie den Einsatz sonstiger finanzieller Mittel. Die Anschaffung erfolgt zentral. Die Genehmigung wird vom Geschäftsführer erteilt.
4. Eingehung von Wechselverpflichtungen, Bürgschaftsverpflichtungen oder Inanspruchnahme von Krediten sowie die Gewährungen von Darlehen an Arbeitnehmer.
5. Abschluss von Pacht- und Mietverträgen. Mietverträge zur baustellenbezogenen Anmietung von Technik gemäß dem jeweiligen Angebot bedürfen der Abstimmung mit dem Bereich Technik der Götz-Bahnservice GmbH & Co KG.
6. Erwerb, Erweiterung oder Übertragung von Beteiligungen an einem anderen Unternehmen, ausgenommen ARGE gemäß dem gültigen Mustervertrag für Sicherungsleistungen.
7. Abschluss von Verträgen, die eine einmalige Verpflichtung von mehr als € 500,00 netto oder eine jährliche Verpflichtung von mehr als € 1.000,00 netto begründen sowie Abschluss von Verträgen mit verwandten und/oder verschwägerten Personen.
§ 5
Vergütung
Herr ….. erhält als Vergütung seine Tätigkeit
• ein monatliches Grundgehalt von ……. brutto und
• eine monatliche Leistungsprämie von ……. brutto.
Die monatliche Leistungsprämie ist an folgende Kriterien gebunden:
• das Ergebnis der Firmen des Bereiches ……. < 1% ist;
• die in der Stellenbeschreibung fixierten Aufgaben erfüllt werden.
§ 6
Mehrarbeit und Überstunden
1. Mehrarbeit und Überstunden werden nicht gesondert vergütet. Soweit es das Wohl des zukünftigen Arbeitgebers erfordert, wird Herr Rülke der Gesellschaft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus zur Verfügung stehen und ihre Interessen wahrnehmen.
2. Eine Spesenerstattung erfolgt nur, soweit Herr ….. diese vor Begründung der Verbindlichkeit schriftlich gestattet wurde.
§ 7
Bisherige Arbeits- und Dienstverhältnisse
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass etwaige bestehende Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnisse des Arbeitnehmers mit dem zukünftigen Arbeitgeber und den sonstigen Unternehmen der Unternehmensgruppe Götz spätestens mit Ablauf des dem Vertragsbeginn des Prokuristenvertrages vorangehenden Tages enden, soweit sie nicht bereits geendet haben. Etwaige bestehende Arbeits- oder sonstige Verträge werden hiermit aufgehoben; ausgenommen davon ist die Betriebszugehörigkeit zur Unternehmensgruppe ..... seit dem 16.03.1995.
......., den ……………………….. ......., den ………………………..
……………………………….. ………………………………..
Bisheriger Arbeitgeber Zukünftiger Arbeitnehmer
.........., den
………………………………..
Arbeitnehmer
Antwort geschrieben am 25.01.2012 18:08:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 563
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Vorausschicken muß ich, daß man derartige Verträge rechtssicher nur prüfen kann, wenn man die Tätigkeitsbereiche des Arbeitnehmers kennt und aufgrund dessen die Reichweite eines Vertrags auszuloten in der Lage ist.
Wird nur der Vertrag, so wie hier, zur Kenntnis gebracht, muß es bei einer summarischen Prüfung bleiben.
2.
Sie sagen, wichtig sei für Sie, daß eine Nachzahlung der höheren Entlohnung rückwirkend vereinbart werde.
Der Vertragsentwurf enthält diesbezüglich nichts. Folglich müßte ein entsprechender Passus in den Vertrag aufgenommen werden. Mangels genauer Angaben, für welchen Zeitraum welche (höhere) Entlohnung erfolgen solle, kann man einen derartigen Passus nicht vorformulieren. Folgende Punkte müßten aber aufgenommen werden:
- Zeitpunkt, ab wann (Datum) die höhere Entlohnung erfolgen soll
- Angabe des Betrages, auf den sich die höhere Entlohnung beläuft
3.
Im Vertrag heißt es, daß Sie einzelne weitere Tätigkeiten zu erbringen hätten, allerdings ohne Vergütung. Das kann ein Nachteil sein, braucht es jedoch nicht. Mangels Kenntnis des Sachverhalts kann ich nicht beurteilen, ob und inwieweit sich für Sie hieraus Nachteile ergeben können.
Nachteilig könnte folgender Abschnitt sein: "Darüber kann Herr ... auf Anforderung in weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppe ... als leitender Angestellter ohne gesonderte Vergütung tätig sein.
Arbeitstätigkeit ohne Vergütung wird man sicher nicht als besonderes Privileg bezeichnen können. Um die Reichweite dieser Klausel beurteilen zu können, müßte man jedoch die Hintergründe kennen.
4.
Im übrigen enthält der Entwurf durchaus übliche Klauseln.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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