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Frage geschrieben am 04.08.2010 14:33:53

Übermittlung von Daten von Infoscore

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1929
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Dame,sehr geehrter Herr.

Heute kam ein Schreiben von Infoscore Consumer Data GmbH.
In diesem wird gesagt,dass Daten die über meine Person gespeichert sind erstmals übermittel wurden.Weiterhin wird aufgefordert,meine persönlichen Daten hinzuschicken(da keine Telefonnummer angegeben wurde),um eine richtige und vollständige Selbstauskunft zu bekommen.

2 Fragen stellen sich:Wer oder was ist Infoscore(aus deren Homepage wird man nicht schlau) und was haben die mit meinen Daten zu tun bzw.welche Daten speichern sie?

Vor Kurzem wurde meine Privatinsolvenz beendet und die Restschuldbefreiung erteilt,was in der Schufa unter
"erledigt" angezeigt wird.Seit vielen Jahren wurde kein einziges
Geschäft abgeschlossen,wo man eine Auskunft von mir hätte benötigt.

Auch wird in dem Schreiben nicht gesagt WER die Daten über mich
erhielt.

Wie verhalte ich mich denn jetzt?

Herzliche Grüße,


Antwort geschrieben am 04.08.2010 14:58:26
Rechtsanwalt Norman Dauskardt
Flensburger Straße 11/13, 10557 Berlin, Tel: 030 36 41 41 90, Fax: 030 36 41 41 999
Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Internet und Computerrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Die InFoScore Consumer Data GmbH & Co. KG ist, ähnlich wie die Schufa Holding AG, ein privatrechtliches Unternehmen, welches Bonitätsauskünfte über potenzielle Kunden an andere Unternehmen gibt. Es sind dort also Daten gespeichert, die Auskunft über Ihre Vertragsbonität geben. Dies können auch Informationen über Ihre Privatinsolvenz sein.

Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen personenbezogene Daten (insbesondere auch Informationen über Forderungen) an diese Auskunfteien nur übermittelt werden, sofern die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist oder Sie der Übermittlung zugestimmt haben.

In keinem Fall sind Sie verpflichtet, der Auskunftei persönliche Daten preiszugeben.

Um zu ermitteln, warum dort Daten über Sie gespeichert sind, können Sie Ihren Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG geltend machen und schriftlich Auskunft über den Inhalt der Daten, eine mögliche Weitergabe an Dritte und den Zweck der Datenspeicherung verlangen.

Nach einer Auskunft kann sodann überprüft werden, ob die Datenspeicherung rechtmäßig erfolgt ist.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -


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Übermittlung von Daten von Infoscore | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-08-04
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