Überfinanzierungbetrug
| 26.01.2007 21:28 |
Preis: ***,00 € |
Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
Beantwortet von
Guten Tag Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde auf Verdacht auf Überfinanzierung angeklagt.
Bitte um folgende Antworten:
Wenn ich auf Vernehmnung verzichte was dann ?
Wie erfahre ich was mir genau vorgeforfen wird ?
Akteneinsicht ist nur durch Anwalt möglich ?
Im Voraus danke ich sehr herzlich
Antwort vom
26.01.2007 | 21:59
sehr geehrter Herr Fragesteller,
Sie sollten,bevor Sie irgendwelche Erklärungen gegenüber Polizei,
Staatsanwaltschaft oder Gericht abgeben,zunächst Akteneinsicht beantragen lassen.
Letzeres geht nur über einen Anwalt oder eine andere von Ihnen insoweit schriftlich beauftragte Person.
Ich rate dazu,Akteneinsicht über eine/n)Anwältin(Anwalt) einzuholen.
Erst im Anschluss hieran kann nämlich das weitere juristische Vorgehen sinnvoll besprochen werden,um den weiteren Verfahrensgang im für Sie bestmöglichen Sinne zu beeinflussen.
Man braucht die Akteneinsicht deshalb,um festzustellen,welche Informationen bei den Behörden(also Polizei,Staatsanwaltschaft ,Gericht)aktenkundig sind,bzw.,um zu erfahren ,was einem überhaupt genau vorgeworfen wird . Erst danach kann man seine Reaktion hierauf (z.B. Aussage ja oder nein,Benennung von Entlastungszeugen u.ä.) strategisch richtig abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller
26.01.2007 | 22:04
Was würde mich es kosten einen Anwalt/in damit beauftragen die Aktenansicht zu beantragen?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
28.01.2007 | 14:41
sehr geehrter Herr Fragesteller,
ich hatte Ihre Nachfrage direkt beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin