Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Promille.
Ich war am Wochenende mit etwa 2 Promille mit meinem Kfz unterwegs.ein auto was an mir vorbei fuhr rief die Polizei und schilderte ihn das ich Schlangen linien gefahren wäre.darauf hin bin ich weg gefahren und habe mein auto geparkt.die Polizei griff mich dann zu fuß weit entfernt von meinem auto auf nahm mich mit zur Wache und ich musste mich da einer Blutprobe unterziehen.genaues Weis ich nicht mehr.ich bin noch in der Probezeit.was wird jetzt auf mich zu kommen?schließlich wurde ich nicht auf frischer tat erwischt.mir kann ja keiner beweisen das ich schon während der Fahrt über 2 Promille hatte!?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 04.10.2011 09:57:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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bei einem solchen Fall ist es absolut ratsam keine Aussage vor der Polizei zu machen, wozu Sie auch nicht verpflichtet sind.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr verpflichtet, Ihnen den Verstoß mit dem Kfz nachzuweisen.
Sollte der einzige Zeuge, der Anzeigeerstatter Sie nicht wiedererkennen können, können Sie auch mit einem Freispruch rechnen, sofern es keine anderen Beweismittel gibt und sich vernünftig auf den Beweistermin vorbereitet wird.
Ich empfehle Ihnen also hierbei sofort Akteneinsicht durch einen Verteidiger stellen zu lassen, da nur dieser die unbeschränkte Aktenauskunft bekommt und eine schriftliche Stellungnahme durch ihn abgeben zu lassen, da Sie sonst eine (teure) Nachschulung riskieren.
Wenn Sie dafür Unterstützung benötigen sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.10.2011 10:35:23
Mein Führerschein wurde mir schon abenommen und in dem auto waren mindestens 2 Personen die mich gesehen haben.es war natürlich dunkel und ob sie sich an mich erinnern können weiß ich nicht.ich weiß auch nicht ob ich in der Nacht bei der Polizei schon etwas ausgesagt habe.festgestellt haben sie bei mir 2,6 Promille.habe ich überhaupt eine Chance meinen Führerschein behalten zu dürfen?habe am 1.8 meine zweite Ausbildung angefangen und habe jedem Tag eine Strecke von 60km die ich bewältigen muss.ohne fs werde ich wohl meine Ausbildung verlieren
Mein Führerschein wurde mir schon abenommen und in dem auto waren mindestens 2 Personen die mich gesehen haben.es war natürlich dunkel und ob sie sich an mich erinnern können weiß ich nicht.ich weiß auch nicht ob ich in der Nacht bei der Polizei schon etwas ausgesagt habe.festgestellt haben sie bei mir 2,6 Promille.habe ich überhaupt eine Chance meinen Führerschein behalten zu dürfen?habe am 1.8 meine zweite Ausbildung angefangen und habe jedem Tag eine Strecke von 60km die ich bewältigen muss.ohne fs werde ich wohl meine Ausbildung verlieren
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.10.2011 10:41:05
Sehr geehrter Fragesteller,
ob hierbei noch eine Chance besteht, lässt sich lediglich im Wege der Akteneinsicht feststellen, da hierdrin sämtliche Ermittlungsergebnisse festgehalten worden sind inklusive aller Zeugenaussagen, sodass dann eine realistische Chanceneinschätzung erfolgen kann.
Die Kosten für eine Akteneinsicht und einer Stellungnahme zu den Vorwürfen betragen im Übrigen € 386,75.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt an, da diese Plattform nur eine einmalige kostenlose Nachfrage zulässt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
ob hierbei noch eine Chance besteht, lässt sich lediglich im Wege der Akteneinsicht feststellen, da hierdrin sämtliche Ermittlungsergebnisse festgehalten worden sind inklusive aller Zeugenaussagen, sodass dann eine realistische Chanceneinschätzung erfolgen kann.
Die Kosten für eine Akteneinsicht und einer Stellungnahme zu den Vorwürfen betragen im Übrigen € 386,75.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt an, da diese Plattform nur eine einmalige kostenlose Nachfrage zulässt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
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