Frage geschrieben am 13.02.2008 22:20:00
US-Airways Ticket
Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5140Nachdem Kauf änderte ich meinen Plan. Statt nach New York wollte ich nur nach Philadelphia fliegen und von dort auch wieder nach Frankfurt. D.h. ich wollte nur die Strecke Philadelphia-New York sowohl Hin als auch Rück nicht in Anspruch nehmen.
Beim Check-in in Frankfurt habe ich dem betreffenden Personal meinen Änderungswunsch geäußert. Die Dame sagte mir, es ist möglich unter der Bedingung, daß "Sie beim Ausstieg aus dem Flughafen in Philadelphia direkt zum Schalter unserer Fluggesellschaft, um diese Änderung mittzuteilen".
Als ich in Philadelphia ankam, bin ich gleich zum US-Airways-Schalter gegangen und mir diesen Wunsch geäußert. Das Personal tippte etwas in den Computer ein und reißte mir das Papier aus dem Drucker ab. Darauf stand die neue Flugroute: Frankfurt / Philadelphia hin und zurück, zum gleichen Termin wie vorher, nur ohne die Strecke Philadelphia / New York hin und zurück.
Am Rückflugstag war ich bereit schon um 14:00 beim Check-in (Abflugstermin: 16:15). Zu meiner großer Überraschung teilte mir das Personal mit, daß mein Flug schon storniert wurde, und ich kann nicht mitfliegen. Wenn ich mitfliegen will, muß ich neues Ticket zum Preis von 2000,00 USD kaufen (Das ursprüngliche Ticket hat nur 380,00 EUR gekostet!). Ich lehnte das natürlich ab.
Ich mußte sehr lang und mehrmals bei verschiedenen Personalien erklären, daß es unmöglich ist, daß die schriftliche Bestätigung von US-Airways in Philadelphia wertlos ist. Aber keiner konnte bzw. wollte mir helfen, alle sagten, ich hätte kein gültiges Ticket.
Gegen 16:00 Uhr, d.h. 15 Minuten vor dem Abflugtermin kam die Oberchefin. Sie erklärte sich bereits, mich fliegen zu lassen, aber "nicht heute, sondern morgen", mit der Begründung: es sei schon zu spät. Dadurch mußte ich um einen Tag später nach Haus fliegen. Der grund für as ganze Theater lag vermutlich daran, daß das Flugzeug an dem Tag voll war, und die US-Airways wollte mich auf billige Weise zurückhalten. Zuerst hat man gesagt, mein Flug war storniert, ich muß neues kaufen und jetzt ich kann fliegen, aber nicht sofort, sondern erst am nächsten Tag.
Die verspätete Heimkehr, hat mir nicht nur viel Nerven gekostet, sondern auch geldwerte Nachteil (Übernachtung, ICE-Ticket in Deutschland verfällt, geschäftliche Termine in Deutschland müssen storniert werden,...).
Frage: Habe ich Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzengeld? Wenn ja, wie muss ich vorgehen? Kann man gegen die Fluggesellschaft US-Airways in Deutschland verklagen?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 14.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 14.02.2008 09:59:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Wundke
Elsterstraße 4, 01968 Senftenberg, Tel: 03573 - 2557, Fax: 03573 - 790509
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 88
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zu Ihren Fragen:
Es gilt die VO über Fluggastrechte der EG Nr. 261/2004. Richtigerweise sind Hin- und Rückflug bei einheitlichem Flugschein als einheitlicher Flug zu verstehen.
Die durch die Gesellschaft vorgenommene Verlegung auf einen anderen Flug erfüllt den Tatbestand der Nichtbeförderung. Sie können in diesem Fall bei Nichtbeförderung Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der VO, Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 der VO und Betreuungsleistungen gem. Art. 9 der VO unter den dort gennannten Voraussetzungen fordern. Das Luftfahrtunternehmen kann gegen diese Ansprüche lediglich nicht vertretbare Gründe aus der Sphäre des Fluggastes einwenden.
Interessant ist es in Ihrem Fall den pauschalisierten Schadensersatz gem. Art. 7 I c. der VO in Höhe von 600,- EUR geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche für materielle Schäden müssen der Höhe nach von Ihnen dargelegt werden und sind zudem nur dann möglich, wenn das Luftfahrtunternehmen schuldhaft gehandelt hat. Schmerzensgeld können Sie voraussichtlich nicht verlangen, da kein anerkennenswerter immaterieller Schaden vorliegt.
Sie sollten Ihre Schadensersatzansprüche nun unverzüglich bei der Fluggesellschaft anmelden. Diese Anmeldung sollte schriftlich erfolgen. Sorgen Sie auch dafür, dass Sie einen Zugangsnachweis erhalten.
Nationaler Gerichtsstand gegen ein Luftfahrtunternehmen, das keinen Sitz in der EU hat, ist entweder der Sitz der Verwaltung (§ 17 ZPO) oder der Niederlassung (§ 21 ZPO). Wenn der Hin- und Rückflug zusammen gebucht wurden, gilt der Bestimmungsort Frankfurt als Erfüllungsort, so dass auch mit dem Gerichtsstand des § 29 ZPO in Frankfurt geklagt werden kann.
Mit freundlichem Gruß
M. Wundke
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.02.2008 14:18:41
Durch die Telefon-Nummer 0180 3000 609 der Flugsgesellschaft US-Airways habe ich die Auskunft: "Man kann nur US-Airways-Ticket bei einem Reisebüro in Deutschland kaufen. US-Airways hat aber kein Büro in Deutschland. Ein Büro von US-Airways, das für Deutschland und andere EU-Länder zuständig ist, liegt in Liverpool / England".
Erlauben Sie in dieser Sache folgende Zusatzfragen: kann sich US-Airways durch Nichtanwesenheit in Deutschland vom Schadenersatz befreien. Nach welchen Recht wird ein deutscher Konsument in Deutschland geschützt? War es Selbstschuld von mir, dass ich online über Opoda (Vermittler) das US-Airways-Ticket gekauft habe? Bin ich verpflichtet, Brief nach Liverpoól immer übersetzen zu lassen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und für Ihre Geduld!
Durch die Telefon-Nummer 0180 3000 609 der Flugsgesellschaft US-Airways habe ich die Auskunft: "Man kann nur US-Airways-Ticket bei einem Reisebüro in Deutschland kaufen. US-Airways hat aber kein Büro in Deutschland. Ein Büro von US-Airways, das für Deutschland und andere EU-Länder zuständig ist, liegt in Liverpool / England".
Erlauben Sie in dieser Sache folgende Zusatzfragen: kann sich US-Airways durch Nichtanwesenheit in Deutschland vom Schadenersatz befreien. Nach welchen Recht wird ein deutscher Konsument in Deutschland geschützt? War es Selbstschuld von mir, dass ich online über Opoda (Vermittler) das US-Airways-Ticket gekauft habe? Bin ich verpflichtet, Brief nach Liverpoól immer übersetzen zu lassen?
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