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Frage geschrieben am 24.10.2011 09:14:54

UGV Inkasso

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 41,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1091
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Mich rief heute eine Frau von der Firma UGV Inkasso an und teilte mir mit das einige Offene Forderungen inkl. Wunschlotto und So eine art SMS Monster offen sind , ich drauf moment mal wieso bekomm ich keinerlei Post von ihnen , sie drauf darum ruft sie an , die Forderung Wunschlotto wurde an unsere Anwaltskanzlei übergeben sagte sie dann, ich und wieso bekomm ich von denen keinerlei Post und sie dann , das weiss sie nicht , und ich muss auf jedenfall die Forderungen zahlen da sonst die Kontopfändung kommt etc. Ich drauf Nein , ich Zahle Überhaupt nix , wenn ihre Anwaltskanzlei nicht in der Lage ist mir Post zu schicken das ich da dann auch Widerspruch etc. einlegen kann , sie dann , dann fordere ich das Ganze noch mal an für sie und schick ihnen das zu , und dann können sie sich erneut mit uns in Verbindung setzen , ich drauf , Also langsam reichts , Wie kann man solchen Dubiosen Firmen endlich den Riegel vorschieben ? Und an welchen Anwalt kann ich mich da wenden ,der mich in diesen Angelegenheiten vertritt . bzw. sollte man zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen wegen Betruges oder aber sollte man sich an die Inkassohauptstelle wenden die die Inkasso unternehmen zulässt ? Langsam bin ich echt am verzweifeln ,


Antwort geschrieben am 24.10.2011 10:17:16
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Leider ist ihre Geschichte kein Einzelfall. Dagegen wehren kann man sich als einzelner meist nur schlecht, hilfreich wäre ein zur Zusammenschluss aller Betroffenen oder die Einschaltung des Verbraucherschutzes.

Deshalb müssen sie sich vorerst selber gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen. Wenn aber, wie hier, eine Forderung geltend gemacht wird (wie von Ihnen geschildert wohl völlig unberechtigt), so müsste diese seitens des Gläubigers in jedem Fall auch belegt werden. Es liegt also an diesem, seine Forderung zu beweisen und eventuell durchzusetzen.

Keinesfalls brauchen Sie – derzeit - eine Kontopfändung zu befürchten, denn dazu wäre ein Vollstreckungstitel notwendig, der erst über ein Gericht erwirkt werden müsste, wobei sie in diesem Verfahren natürlich beteiligt wären und ihre Einwendungen vorbringen können.

Sollte die Forderung wirklich vollkommen unberechtigt sein, sie also mit der Firma in keiner Vertragsbeziehung zu stehen, so liegt der Verdacht des Betruges schon nahe und sie könnten dann auch Strafanzeige erstatten.

Vertreten kann sie in dieser Angelegenheit im Prinzip jeder Anwalt.

Sich an die Behörde zu wenden, die den Inkassodienst zugelassen hat, schadet in einem solchen Fall sicher nicht. Viel mehr Sinn macht es dagegen, sich an den örtlichen Verbraucherschutz zu wenden. Dieser sammelt Beschwerden, Belege und Unterlagen und dort fällt es dann auch auf, wenn sich Beschwerden über eine Firma häufen.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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Fax: 08054-9234

ra.zuern@gmail.com

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