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Frage geschrieben am 06.01.2009 22:13:52

UGV-Inkasso/ RAe Wehnert & Kollegen / Delta Kredit

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 13803
Hallo, ich habe 2007 bei der Delta Kreditvermittlung einen schufa-freien Kredit beantragt. Eine Vermittlung kam nicht zustande und ich habe die Bearbeitungsgebühr nicht gezahlt.
Es folgten Mahnungen durch die RAe Wehnert & Kollegen, dann ein Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid im Dezember 2007.
Ich hatte aus Angst und Unkenntnis ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Laut Forderungsstand vom 08.12.2008 beträgt der Betrag 273,25 Euro. Ich habe telefonisch eine Ratenzahlung ab 01.01.2009 vereinbart und auch schriftlich bestätigt bekommen. Die erste Rate habe ich überwiesen.

Heute bekam ich ein Schreiben der UGV Inkasso, mit dem man mich massiv unter Druck setzt, ich fühle mich genötigt.
I

ch zitiere:
Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Damit kann gegen Sie 30 JAHRE LANG (!!!) vollstreckt werden (EIDESSTATTL:VERSICHERUNG, GERICHTSVOLLZIEHER, LOHN-, KONTO- UND TASCHENPFÄNDUNGEN, HAUSDURCHSUCHUNGEN, GGF: HAFTBEFEHL USW:)
Deshalb sollten Sie jetzt sofort gemeinsam mit uns eine vernünftige Lösung finden.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, den offenen Gesamtbetrag 379,03 bis zum 12.01.2009 zu zahlen, bieten wir Ihnen letztmalig Ratenzahlungan.

Wenn Sie aber auch diese letzte Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir alle Möglichkeiten ausnutzen, die der Vollstreckungstitel bietet. Wir gehen dann nämlich davon aus, dass Sie nicht bereit sind, ohne den massiven Druck durch die staatlichen Organe(Gerichtsvollzieher...) Ihre Schulden zu begleichen.
Zitatende

Ich wundere mich, wieso ich nun dieses Schreiben bekam, obwohl mir RAe Wehnert & Kollegen die Ratenzahlung bereuts genehmigten und ich auch damit begonnen habe. Ebenso zweifle ich die nun höhere Summe an.
Ich hab über die UGV und RAe Wehnert & Kollegen so einiges gelesen. Bei diesen Methoden wird von Ausbeutung einer Zwangslage, Herbeiführung einer Bereicherung etc. geschrieben.



Was kann ich tun? Ist das rechtswidrig, was man hier mit mir versucht anszustellen? Ich brauche dringend Hilfe!!!!!!


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 6.1.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 06.01.2009 22:48:18
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
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Sehr geehrter Fragender, prinzipiell hat das Inkasso-Unternehmen recht mit dem, was sie schreiben. Sie haben ein Schuldanerkenntnis unterschrieben ............

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