Frage geschrieben am 25.10.2008 00:00:22
UG (haftungsbeschränkt), Zwangsversteigerung und Kosten
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 2593mit einem Stammkapital von 1€ zu gründen um Immobilien
bei Zwangsversteigerungen ersteigern zu lassen.
Die Buchführung und die Bilanzerstellung beabsichtige ich
selbst zu erledigen.
Ich gebe meiner UG (haftungsbeschränkt) einen zinslosen Kredit.
Ich beabsichtige mehrere Geschäftsführer, in verschiedenen
Städten oder Gemeinden mit Amtsgericht, zu bestellen.
Diese Geschäftsführer geben bei den Amtsgerichten
Gebote für meine UG (haftungsbeschränkt) ab.
Sollte eines dieser Gebote zum Erfolg führen und meine
UG (haftungsbeschränkt) Eigentümer der Immobilie werden,
dann erhällt der Geschäftsführer von mir 500 Euro.
Ausser diesen 500€ im Erfolgsfall, erhällt der Geschäftsführer nichts!
http://www.musterprotokoll.de/FAQ.html schreibt:
>Vorraussichtlich fallen bei Verwendung des neuen Musterprotokolls
>im günstigsten Fall 20 Euro Notargebühr (Neuregelung in § 41 d KostO)
>und 100 Euro für die Eintragung ins Handelsregister (Registergebühr) an.
>Die tatsächlichen Gebühren sind abhängig von der Höhe der Stammeinlage.
Das sind 120 Euro,
hinzu kommen die 500 Euro für den GF.
Jetzt sind wir bei 620 Euro.
Hinzu kommen die Kontoführungsgebühren.
Welche Kosten kommen noch dazu?
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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