mit einem Stammkapital von 1€ zu gründen.
http://www.musterprotokoll.de/FAQ.html schreibt:
>Vorraussichtlich fallen bei Verwendung des neuen Musterprotokolls
>im günstigsten Fall 20 Euro Notargebühr (Neuregelung in § 41 d KostO)
>und 100 Euro für die Eintragung ins Handelsregister (Registergebühr) an.
>Die tatsächlichen Gebühren sind abhängig von der Höhe der Stammeinlage.
Das sind 120 Euro.
Vorraussichtlich kommen noch Kontoführungsgebühren, Lohn- & Lohnnebenkosten
und die Kosten für den Steuerberater dazu.
Welche Kosten kommen noch dazu?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 2.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 02.11.2008 12:00:17
an weiteren Kosten entstehen
- Beitrag Industrie- und Handelskammer
- Beitrag Berufsgenossenschaft
- Beitrag Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.11.2008 15:13:18
Sehr geehrte Frau Fey,
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sie schreiben:
>an weiteren Kosten entstehen
>- Beitrag Industrie- und Handelskammer
>- Beitrag Berufsgenossenschaft
>- Beitrag Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Ich nehme dann an, es gibt keine Veröffentlichungs-Pflichten,
welche mit weiteren Kosten verbunden sind.
Ist diese Annahme richtig?
Ich beabsichtige eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
mit einem Stammkapital von 1€ zu gründen um Immobilien
bei Zwangsversteigerungen ersteigern zu lassen.
Ich beabsichtige mehrere Geschäftsführer, in verschiedenen
Städten oder Gemeinden mit Amtsgericht, zu bestellen.
Diese Geschäftsführer geben bei den Amtsgerichten
Gebote für meine UG (haftungsbeschränkt) ab.
Sollte eines dieser Gebote zum Erfolg führen und meine
UG (haftungsbeschränkt) Eigentümer der Immobilie werden,
dann erhällt der Geschäftsführer von mir 500 Euro.
Ausser diesen 500€ im Erfolgsfall, erhällt der Geschäftsführer nichts!
Die einzige Aufgabe des Geschäftsführers ist es, bei einer
Zwangsversteigerung Gebote für die UG (haftungsbeschränkt) abzugeben.
Sobald die UG (haftungsbeschränkt) eine Immobilie ersteigert hat,
werde ich selbst die Geschäftsführung übernehmen.
Der Geschäftsführer, der das Gebot abgegeben hat, erhällt 500€
und wird entlassen oder abbestellt.
Muss diese UG (haftungsbeschränkt) Beiträge an
Industrie- & Handelskammer und Berufsgenossenschaft zahlen?
Muss diese UG (haftungsbeschränkt) eine Gewerbeanmeldung beim
Gewerbeamt machen?
Wenn Sie mir diese Nachfragen auch noch beantworten,
dann erhalten Sie auch Ihre wohl verdiente 5 Sterne Bewertung.
Sehr geehrte Frau Fey,
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sie schreiben:
>an weiteren Kosten entstehen
>- Beitrag Industrie- und Handelskammer
>- Beitrag Berufsgenossenschaft
>- Beitrag Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Ich nehme dann an, es gibt keine Veröffentlichungs-Pflichten,
welche mit weiteren Kosten verbunden sind.
Ist diese Annahme richtig?
Ich beabsichtige eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
mit einem Stammkapital von 1€ zu gründen um Immobilien
bei Zwangsversteigerungen ersteigern zu lassen.
Ich beabsichtige mehrere Geschäftsführer, in verschiedenen
Städten oder Gemeinden mit Amtsgericht, zu bestellen.
Diese Geschäftsführer geben bei den Amtsgerichten
Gebote für meine UG (haftungsbeschränkt) ab.
Sollte eines dieser Gebote zum Erfolg führen und meine
UG (haftungsbeschränkt) Eigentümer der Immobilie werden,
dann erhällt der Geschäftsführer von mir 500 Euro.
Ausser diesen 500€ im Erfolgsfall, erhällt der Geschäftsführer nichts!
Die einzige Aufgabe des Geschäftsführers ist es, bei einer
Zwangsversteigerung Gebote für die UG (haftungsbeschränkt) abzugeben.
Sobald die UG (haftungsbeschränkt) eine Immobilie ersteigert hat,
werde ich selbst die Geschäftsführung übernehmen.
Der Geschäftsführer, der das Gebot abgegeben hat, erhällt 500€
und wird entlassen oder abbestellt.
Muss diese UG (haftungsbeschränkt) Beiträge an
Industrie- & Handelskammer und Berufsgenossenschaft zahlen?
Muss diese UG (haftungsbeschränkt) eine Gewerbeanmeldung beim
Gewerbeamt machen?
Wenn Sie mir diese Nachfragen auch noch beantworten,
dann erhalten Sie auch Ihre wohl verdiente 5 Sterne Bewertung.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.11.2008 17:55:06
Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der von Ihnen ausgeschriebene Minimaleinsatz lediglich für die Beantwortung einer einfachen Rechtsfrage gedacht ist, nicht dagegen für weitergehende Fragen. Ich empfehle Ihnen daher, eine neue Rechtsfrage zu stellen.
MfG
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der von Ihnen ausgeschriebene Minimaleinsatz lediglich für die Beantwortung einer einfachen Rechtsfrage gedacht ist, nicht dagegen für weitergehende Fragen. Ich empfehle Ihnen daher, eine neue Rechtsfrage zu stellen.
MfG
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
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