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Frage geschrieben am 09.06.2010 21:29:35

U25 Regel, ausziehen mit Erstausbildung erlaubt?

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1090
Hallo,

ich bin am verzweifeln. Seit Jahren, streite ich mich mit meiner Mutter und meinem Bruder täglich. Mein Bruder schlägt mir die Tür ein, meine Mutter schreit mich jeden Tag an das ich endlich ausziehen soll. Ich war letztes Jahr schonmal beim Sozialamt, habe Bilder der eingeschlagenen Tür gezeigt, bin sogar mit dem Caritas-Verband dort gewesen, da aber meine Mutter nicht mit dem Sozialamt kooperiert hat, und ich keine Arbeit hatte wurde der Antrag abgelehnt. Meine Mutter meinte, als ich ihr gesagt habe das sie unterhaltspflichtig ist, das es ihr egal seie, und bei ihr eh nichts zu holen wäre. Außerdem ist sie öfters in Ihrem Siedlergarten und betrinkt sich dort. Klar, ich bin alt genug (werde im Sommer 20) aber das belastet mich auch sehr, den täglichen Streit.

Ich bewerbe mich sehr oft um einen Ausbildungsplatz für dieses Jahr noch. Wenn es nicht klappt, mache ich die Abendrealschule und dann eine Ausbildung.

Meine Frage: Wenn ich eine Ausbildung beginne, kann ich dann endlich ausziehen? Bzw. bekomme ich dann Wohngeld oder was
weiß ich, da muss es doch irgendeine Lösung geben.

Ich kenne einige, die Auszubildende sind, aber eine eigene Wohnung haben, möchte sie aber nicht fragen.

Helfen Sie mir bitte.



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