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U-HAFT KAUTION?


| 21.04.2010 16:46 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,
mein Freund sitzt seid letzte Woche Montag in U-Haft wegen Kreditkartenbetug da ein Haftbefehl gegen ihn Vorlag. Ich wollte mal nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt ihn auf Kaution frei zu bekommen bis zur Verhandlung? Wenn ja wie hoch ist eine Kaution? Mit wieviel muss man da rechen, den unser Anwalt meinte unter 15.000 Euro geht gar nichts? Aber das kann ich mir nicht vorstellen, oder kann man ein Antrag auf Haftprüfung stellen, mir ist bewusst das wenn ich so ein Antrag stelle das ich keine Haftbeschwerde mehr einlegen kann.Wie sieht es mit der Haftverschonung aus? Oder wie sieht es mit einer Fussfessel aus, ich weiss es gibt nicht viele davon. Doch ich habe gehört als deutscher, oder deutscher staatsangehöriger hat man bessere Chancen eine zu bekommmen?
Tut mir Leid das ich so viel Frage aber ich bin ein bisschen mit der Situation überfordert, aufgrund das ich auch im 8 Monat schwanger bin.
Ich bedanke mich jetzt schon für Antworten.
21.04.2010 | 18:09

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich besteht nach § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO die Möglichkeit, eine wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr angeordnete Untersuchungshaft auszusetzen. Besteht die Untersuchungshaft aber wegen eines anderen Haftgrundes wie etwa der Verdunkelungsgefahr, scheidet eine Kaution, juristisch: eine angemessene Sicherheit, von vornherein aus. Wie hoch eine angemessene Summe im Fall Ihres Freundes ist und ob eine Kaution infrage kommt, kann ohne Akteneinsicht nicht seriös beurteilt werden.

Gegen die angeordnete Untersuchungshaft sind zwei Rechtsbehelfe denkbar: Einmal die sog. Haftbeschwerde, zum anderen der Antrag auf Haftprüfung ( wenn dieser Antrag gestellt worden ist, scheidet eine Beschwerde aus.

Wenn keine Kaution unter € 15000,00 möglich ist, wird eine Haftverschonung ausscheiden, zumal ja ein Haftgrund gegeben sein muss, der von den Behörden von Amts wegen zu prüfen ist.

Ob Ihr Freund von dem hessischen Pilotprojekt zur elektronischen Fußfessel zur Vermeidung der Untersuchungshaft profitieren kann, kann ebenfalls ohne Akteneinsicht nicht beurteilt werden.

Es hängt alles von der vorgeworfenen Tat und der Person Ihres Freundes (u.a. Vorstrafenregister) ab, so dass der bereits eingeschaltete Rechtsanwalt ggf. einen Rechtsbehelf einlegen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 2011-01-29 | 10:03


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