Tschechisches Kinderrecht
19.06.2012 16:22
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Generelle Themen
Beantwortet von
Hallo,
kurze Frage: Darf ein Tschechisches Kind selbst entscheiden, wo es leben möchte und wenn ja, ab welchem Alter?
zum Hintergrund:
bin mit einem Polen verheiratet. Er hat noch einen 12 Jahre alten Sohn in Tschechien.
Vor drei oder vier Jahren lief ein Rechtsstreit, dass der Junge zu uns nach Deutschland kommt. Alles war positiv, auch das Jugendamt in Deuschlan gab sein ok für uns. Da die Mutter bereits eine Akte auf dem Sozialamt hat, hatten wir beste Aussichten dass Kind zu bekommen. Seine Tschechischen Großeltern haben ihn aber einer Gehirnwäsche unterzogen und aus lauter Angst sagte das Kind dem Richter, das er es noch mal bei der Mutter probiert. Heute mit 12 ärgert er sich sehr darüber und er möchte zu uns. Seine Mutter schlägt ihn, sogar mit der Mistgabel etc.Das Kind muss doch geschütz werden?
-- Einsatz geändert am 19.06.2012 21:36:56
22.06.2012 | 08:50
Antwort
von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Ratsuchende,
hier sollte Ihr Ehemann beim zuständigen Bezirksgericht am Wohnort des Kindes ein Eilverfahren einleiten (lassen), da nach Ihrer Schilderung das Kindeswohl ernsthaft gefährdet sein dürfte.
Nach Änderung der dortigen Gesetzeslage wird allein auf das Kindeswohl und die Frage, ob das Sorgerecht ordnungsgemäß ausgeübt wird, abgestellt.
Das Kind wird bei Gericht angehört, wobei aber nicht das Kind, sondern letztlich das Gericht über den zukünftigen Aufenthalt entscheidet. Die Anhörung des Kindes hat aber in die gerichtliche Entscheidung mit einzufließen. Das Kind selbst kann erst ab 18 Jahren selbständig entscheiden.
Da das Verfahren sorgfältig vorbereitet werden sollte, würde ich Ihren Ehemann dringend anraten, einen dort tätigen Kollegen mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen.
Auch wenn dieses rechtlich nicht zwingend notwendig ist, Ihr Ehemann also auch ohne Rechtsanwalt in dieser Sache selbst vor Gericht auftreten könnte, dürfte die Sache derart wichtig sein, dass man nicht am falschen Ende sparen sollte. Bei Bedarf könnten wir ggfs. Ihnen auch einen Kollegen vor Ort nennen, was aber vom Aufenthaltsort des Kindes mit abhängig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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