Trunkenheitsfahrt mit Unfall
29.02.2008 14:00 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
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Im Januar 2003 geschah ein Unfall ( gegen die Leitplanken auf einer Bundesstraße gerutscht ) unter 1,3 %o, Strafmaß war 15 Monate Führerscheinentzug und 1500 EUR Geldstrafe ( ohne MPU ).
Im Dezember 2007 wieder ein Unfall mit schwerem Eingriff in den Straßenverkehr ( mit erhöhter Geschwindigkeit gegen einen Baum gefahren ) unter Alkoholeinfluß 0,88 %o.
Jetziges Strafmaß laut Staatsanwaltschaft : 17 Monate Führerscheinentzug, 1500 EUR Geldstrafe, es soll noch der Anhörungsbogen ausgefüllt werden., Frist 4 Wochen
Diese Person ist verheiratet, hat ein geringes Einkommen und demnächst weiteren Familienzuwachs. Der Führerschein wird für die Fahrten zur Arbeit gebraucht. Gibt es Möglichkeiten, die Führerscheinsperre zu verkürzen, evtl. mit einer höheren Geldstrafe ? Warum weicht das Strafmaß so extrem vom aktuellen Bußgeldkatalog ab ?
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