Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad und 1,6 Blutalkoholwert
16.12.2009 14:47 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrter Damen und Herren,
ich bin Student und brauche Ihren Ratschlag zu folgendem Sachverhalt. Ich habe mit Studienkollegen die Verteidigungen der Diplomarbeiten gefeiert. Wir waren zuerst in der Bierstube und haben gegessen und getrunken. Danach sind wir weiter woanders Biertrinken gegangen. Jedenfalls bin ich mit einem Studienkollege mit dem Rad nach Hause gefahren. Auf die ersten 500m bin ich auch hingefallen. Den nächsten halben Kilometer haben wir die Räder geschoben. Danach ging es wieder mit dem Rad weiter und ich konnte mein Rad kontrollieren. Jedenfalls sind wir später von einem Streifenwagen angehalten worden. Ein Atemtest ergab, dass der Atemalkoholwert meines Freundes 0,5 Promille und meins 0,7x Promille war. Die Polizei bestand darauf noch zu warten und mich nochmal zu testen. Dabei stieg meins auf 0,8 Promille. Daraufhin wurde ich mit auf die Wache genommen und nach einer halben Stunde ist mir Blut abgenommen worden. Dieser ergab 1,6 Promille. Ebenfalls wurden mit mir solche Koordinationstest mit mir durchgeführt, die ich solide machte. Danach durfte ich mit meinem Rad wieder gehen.
Neulich erhielt ein Schreiben, es geht um eine Schriftliche Äußerung im Strafverfahren als Beschuldigter.
Hier der Originaltext:
„Belehrung: Ihnen steht es nach dem Gesetz frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder keine Angaben zur Sache zu machen. Sie können jederzeit, auch schon vor dieser schriftlichen Äußerung, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger befragen. Zu Ihrer Entlastung können Sie einzelne Beweiserhebungen beantragen (§ 163a Abs. 4 Satz 2 stopp; § 136 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO). Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie in jedem Fall verpflichtet sind, Fragen zu Ihren Personalien (Pflichtangaben) vollständig und richtig zu beantworten (§ 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes mit Geldbuße bedroht.
Hinweise/Anliegen
Ich bitte Sie, sich zu den nachfolgenden Fragen über den o.g. Sachverhalt bis spätestens 23.12.09 schriftlich zu äußern. Nach diesem Termin leiten wir den Vorgang an die zuständige Verfolgungsbehörde weiter, ggf. auch ohne Ihre Äußerung. Schicken Sie bitte den Anhörungsbogen mit den Angaben zu Ihrer Person in jedem Fall an den Sachbearbeiter zurück, auch wenn Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Wegen Rückfragen oder einem persönlichen Termin wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter unter der o.g. Telefonnummer. Im Abschnitt „Erklärung zur Sache“ bitte ich Sie, insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
1. In der Nacht vom x –y haben Sie zu welcher Uhrzeit Alkoholische Getränke konsumiert und an welcher Örtlichkeit?
2. Fühlten Sie sich in der Lage das Fahrrad Sicher zu führen?
3. Wann sind Sie wo los gefahren und wohin wollten Sie fahren?
Sie werden gebeten, auch Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen zu machen. Tun Sie dies nicht, kann zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gegebenenfalls eine Schätzung gemäß § 40 Abs. 3 StGB vorgenommen werden.“
Meine Frage ist, wie soll ich weiter vorgehen? Ich bin bald 23 und habe mit 18 meinen Führerschein erworben. Außer einen Strafzettel wegen Falschparkens habe ich mir noch nie irgendetwas zu Schulden kommen lassen. Ich beginne Anfang nächsten Jahres schon meine Diplomarbeit und wäre eventuell auf den Führerschein angewiesen. Mein Wunsch wäre es, eine Strafe zu zahlen, jedoch den Führerschein zu behalten. In wie weit ist das möglich? Es sieht wohl eher schlecht aus, so die Meinungen die ich bereits lesen konnte im Internet. In wie weit deuten die Fragen hin, in was für einer Position ich mich befinde. Mich verwundert es, dass in dem Schreiben nichts von meiner Blutabnahme und der Promillewert von 1,6 steht. Ein Freund von mir meinte, dass es Fangfragen sind und ich einfach keine Aussagen machen sollte. Aber ich geh lieber eine Nummer sicher und frage Sie deshalb.
Zu den gestellten Fragen im Schreiben:
1. Zusammengerechnet waren es 4-5 Bier und 6 kleine Schnäpse verteilt über den Zeitraum von 19 Uhr bis 2:45. Angehalten wurde ich gegen 3:30 Uhr. Soll ich wirklich so antworten und auch alle Örtlichkeiten? Es waren insgesamt 3 Örtlichkeiten.
2. In meinem Zustand habe ich mir natürlich gedacht, dass ich das Fahrrad sicher führen konnte. Das dem nicht so sei, erfuhr ich ja bei meinen Stürzen. Aber wir bereits erwähnt, nach dem Laufen und schieben fuhr ich fehlerfrei. Kleine Schlangenlinien könnten durchaus sein. Jedoch kann es auch sein, dass die Polizei uns wegen was anderen angehalten haben. Leider weiß ich nicht mehr, ob Sie dies sagten. Wie soll ich in dem Fall antworten? Stürze erwähnen? Wohl eher nicht. Die Wahrheit sagen, dass ich mich sicher gefühlt habe? Das ich mich geirrt habe für den Anfang steht ja nicht zur Frage.
3. Von der Lokalität sind wir gut 500m zum Fahrradstand gelaufen und sind von dort aus mit dem Fahrrad Richtung Freund gefahren, weil ich bei Ihm übernachten wollte.
Ich hoffe ich habe alle nötigen Informationen geben können, die es zur Beratung bedarf. Was kommt auf mich zu, wenn ich die Aussage verweigere? Wird alles dadurch nur noch schlimmer? In wie weit soll ich eventuell doch eine Aussage machen und wie ehrlich? Sicherlich zu meinen Gunsten beantworten, nach dem Motto, haben getrunken wegen tollem Anlass ( wird die Polizei wohl sowieso kein Grund sein) und danach fühlten wir uns sicher in der Lage dazu, mit dem Rad heimzufahren.
Ich bedanke mich für das Lesen und freue mich über eine Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem?
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