Trotz PKH Gerichtskosten?
21.07.2009 11:29 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht
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Rechtsanwältin Sonja Richter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Überprüfung einer Forderung die an mich gestellt wird.
Grundproblem ist eine Erbauseinandersetzung in der es um ein Zweifamilienhaus ging. Haus wurde zwangsversteigert, der Erlös (23.261,32 €) lag unverteilt (weil sich die beiden erben nicht einigen konnten) bei Gericht. Im Prozess wurde sich dann mit einem hälftigen Vergleich beendet.
Mir wurde aufgrund meiner finanziellen Situation volle PKH gewähr, ohne Rückzahlungsverpflichtung.
Dann gab es schon ein Problem mit meiner Anwältin (weshalb ich Sie jetzt auch nicht nach Rat fragen kann), meine Anwältin berechnete mir Mehrkosten die Sie lt. PKH nicht erstattet bekommen hätte (1.306,62 €). Diese Forderung konnte ich, aufgrund der guten Beratung hier bereits abweisen.
Nun bekomme ich ein Schreiben der Klägerin in der Sie, von ihr beglichene Gerichtskosten von mir zurück fordert (155,50 €).
Anbei ebenfalls ein Schreiben des Landgerichtes, als Antwortschreiben (sie hatte, so denke ich, den hälftigen Betrag vom Gericht gefordert), in dem ihr geraten wird das Geld von mir zu fordern, oder wenn erfolglos, eine vollstreckbare Festsetzung zu beantragen.
Im Vergleich selbst heißt es:
Punkt1:
Die Parteien erklären zur Erlösverteilung wie folgt: ..... (Teilungsplan)
Punkt 2:
Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 900,00 € zu zahlen (Zinsanspruch)
Punkt 3:
Damit sind sämtliche Ansprüche hinsichtlich der Erbauseinandersetzung des Nachlasses der Parteien wechselseitig abgegolten.
Punkt 4:
Die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben.
Punkt 5:
Der Streiwert für das Verfahren und den Vergleich wird im Einvernehmen der Parteien auf 23.261,33 € festgesetzt.
Muss ich die hälftigen Gerichtskosten tragen und das ohne das ich die Rechnung überhaupt kenne?
Tritt in dem Fall wieder die PKH ein?
Wer muss sich an die PKH-Stelle wenden? Ich oder die Klägerin zur Einforderung ihrer Forderung?
Mit freundlichen Grüßen
Mandy S.
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