Trennungsvereinbarung - Formvorschrift
09.08.2008 13:02 |
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Familienrecht
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Meine Frau hat vom Notar eine Trennungsvereinbarung ausarbeiten lassen. Diese muss notariell beurkundet werden (enthält z.B. Regelungen zum Versorgungsausgleich und zur Aufteilung des gemeinsamen Besitzes). Die Vereinbarung habe ich bereits zu Hause unterschrieben, aber meine Frau hatte nicht in meinem Beisein gegengezeichnet. Jetzt möchte ich aber die Vereinbarung in dieser Form nicht mehr.
Meine Frage (zur Formvorschrift):
Gilt für die Trennungsvereinbarung (wie für den Ehevertrag), dass beide Parteien anwesend sein müssen? Oder reicht eine Sukzessivbeurkundung? Falls Sukzessivbeurkundung, könnte ich die Vereinbarung noch verhindern, indem ich den Notar entsprechend anschreibe?
Trifft nicht Ihr Problem?
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