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Frage geschrieben am 19.12.2009 12:25:46

Trennungsunterhalt, während man im eigenen Haus getrennt lebt

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2190
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Situation: Getrennt lebend im eigenen gemeinsamen Haus (einschließlich der gemeinsamen Kinder)

Als Trennungsunterhalt wurde etwa 500Eur berechnet, den ich an meine Frau zu zahlen habe und je 400Eur für die 2 Kinder. (14 und 16) . Dies gilt ab dem Zeitpunkt des Auszuges meiner Frau.
Annuität 500Eur, Nebenkosten 300Eur. Wohnwert 600Eur.

Wie berechnet sich in diesem Fall bis zum Auszug der Unterhalt, der in dieser Zeit zu zahlen ist?

Ich übernehme noch zusätzlich die Fixkosten des gemeinsamen PKW, den meine Frau alleine nutzt. (Steuer/Versicherung)
Die Garage nutze ich. Kommt hierfür ein Nutzungsvorteil von 50Eur in Betracht?
Dürfen Fixkosten am Haus auch abgezogen werden? (Versicherungen, Grundsteuer, Grundbetrag Telefon/Internet)

Danke im voraus


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.12.2009 12:45:23
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Ob die Unterhaltsberechnung korrekt ist, vermag ich nicht zu beurteilen, da mir die Berechnungsgrundlagen fehlen, insbesondere Ihr Einkommen und das Ihrer Gattin. Grundsätzlich ist der Wohnwertvorteil bei dem Einkommen Ihrer Gattin hinzuzurechnen.
Gleiches gilt für die Nutzung der Garage. Dieser Vorteil müsste zu Ihren Lasten berücksichtigt werden.

Die Übernahme der Kosten für das Fahrzeug sollte jedenfalls zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden. Ich rate bei solchen Konstellationen unbedingt eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der dann explizit aufgenommen wird, dass Sie die Kosten des PKW tragen, der nur von Ihrer Gattin genutzt wird und somit bei dem von Ihnen zu zahlenden Unterhalt in Abzug gebracht wird.

Die Fixkosten müssten bei dem Wohnwertvorteil in Abzug gebracht werden.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.12.2009 13:13:45

Sorry, aber das wollte ich nicht wissen.
Die einzelnen Zahlen sind ok und sollten nicht im einzelnen geprüft werden. Stattdessen sollten sie ganz grob miteinander verrechnet werden. Deswegen habe ich runde Summen angewendet.

"Die Fixkosten müssten bei dem Wohnwertvorteil in Abzug gebracht werden." Das ist klar, steht ausser Frage, aber wie genau, zur Hälfte, komplett?

Ich hätte mir eine konkretere Antwort gewünscht, auch oder trotz Anbetracht des Einsatzes.

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.12.2009 05:58:19

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:

Eine konkrete Berechnung kann ich nicht vornehmen, da mir die Zahlen fehlen. Der Trennungsunterhalt berechnet sich nach der Differenz der Einkommen – vermindert um die Abzüge –beider Ehegatten. Der Unterhaltsanspruch bei erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten beträgt hiervon drei Siebtel.

Die Fixkosten müssten komplett in Ansatz gebracht werden.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben
mit freundlichen Grüßen

Astrid Hein
Rechtsanwältin



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Trennungsunterhalt, während man im eigenen Haus getrennt lebt | Gesamtbewertung: 1.8/5 | Datum: 2009-12-19
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Die Antwort war zu viel zu unkonkret, auch für 25 Eur hätte ich deutlich mehr erwartet. Die Fixkosten des Hauses wurden gar nicht erwähnt. Die Antwort war den Einsatz nicht wert!


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