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Sehr geehrter Anwalt,
Ich (43) habe mich nach 22 Ehejahren anfang 2010 von meinem Mann (49) getrennt. Wir haben 2 Kinder, unser Sohn (21) studiert und mein Mann muss ihm 252 euro Unterhalt zahlen und unsere Tocher (20) macht eine Ausbildung und wohnt zuhause (im Wechsel eine Woche bei meinem Mann und eine Woche bei mir) - das Kindergeld für unsere Tochter teilen wir uns.
Zu unseren Verdiensten:
Mein Mann:
ca 2200 € netto
Ich:
Habe während der Ehe auf 400€-Basis als Verkäuferin gearbeitet.
Seit Oktober arbeite ich als Teilzeitkraft. Das Problem ist, dass ich kein genaues einkommen angeben kann, da es von Monat zu Monat sehr variiert. Ich habe verdiene immer 750euro und habe noch so genannte Felxi-Stunden, die ich bekommen kann, wenn genug arbeit da ist.
Zusätzlich habe ich seit Januar eine Nebentätigkeit aufgenommen bei der ich ca 150euro verdiene - da es Akordarbeit ist und mein Stundensatz sehr gering ausgefallen ist, weiß ich noch nicht, ob ich dieser Tätigkeit weiter nachgehen wäre.
Weiterhin bin ich natürlich auf der Suche nach einem Vollzeitjob.
Bis Januar 2011 hat mein Mann mir Unterhalt gezahlt. Er hat im Feb 2011 die Scheidung eingereicht. Dazu meine Fragen:
1. Steht mir nocht trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu? oder bekommt man das nur 1 Jahr?
2. Steht mir nach der Scheidung noch Unterhalt zu? Und wenn, würde es sich bei den Gehältern für mich lohnen, dieses einzuklagen? Wegen Gerichtskosten etc.
Antwort geschrieben am 28.02.2011 20:19:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Steht mir nocht trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu? oder bekommt man das nur 1 Jahr?
Der Trennungsunterhalt ist bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen. Ihr Mann darf also die Zahlungen nicht deshalb einstellen, weil er die Scheidung eingereicht hat.
2. Steht mir nach der Scheidung noch Unterhalt zu? Und wenn, würde es sich bei den Gehältern für mich lohnen, dieses einzuklagen? Wegen Gerichtskosten etc.
Es kann Ihrerseits nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden.
Ihr Mann wird nicht von allein zahlen. Sie sollten daher nachehelichen Unterhalt von ihm fordern.
Zahlt er nicht freiwillig, können Sie dies auch gerichtlich geltend machen.
Hinsichtlich der Kosten können Sie für Ihren Teil auch Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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