Trennungsunterhalt sichern
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich haben uns im Juni dieses Jahres getrennt .Ich bin im Juli aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. In der Trennungsvereinbarung ist auch mein Unterhalt festgelegt. Ich bin nicht berufstätig. Zwischen mir und meinem Mann gibt es bezüglich des Unterhalts auch keine Streitigkeiten. Er ist bereit mir den Unterhalt freiwillig zu zahlen.
Das Problem welches wir haben, ergibt sich dadurch, dass mein Mann zwei volljährige Kinder ( Studenten ) aus der ersten Ehe hat, welchen er nach einem Prozess (Vergleich) zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist.
Durch diese Verpflichtung kann er den mir zustehenden Unterhalt nicht in voller Höhe zahlen.
Er hat deshalb Änderungsklage gem. § 323 Abs. 2 ZPO bezüglich des Volljährigenunterhalts eingereicht verbunden mit einem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 707 ZPO.
Dieser Antrag bezüglich der Zwangsvollstreckung ist abgelehnt worden.
Dadurch ist mein Unterhalt gefährdet.
Ich muss dazu auch erklären, dass der Unterhalt dieser Kinder voll durch die Mutter dieser Kinder geleistet werden kann. Sie ist vollerwerbstätig. Die Kinder erhalten auch Bafög und haben ein regelmäßiges Einkommen.
Ich habe noch einen volljährigen privilegierten Sohn, welcher von seinem Vater wegen Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt erhält. Dieser Sohn lebt weiter in dem Haus, welches in dem gemeinsamen Miteigentum von mir und meinem getrennt lebenden Ehemann ist.
Wie kann ich mich schützen. Kann man den Trennungsunterhalt titulieren lassen, damit die Gerichte diesen vorrangigen Unterhalt anerkennen? Die Trennungsvereinbarung reicht anscheinend nicht aus.
In der Klageerwiderung der Kinder geht es eigentlich nur um Werte, welche mir bei dem Trennungsunterhalt zustehen. Wohnwert usw.
Da mein Mann und ich uns wirklich einig sind habe ich überlegt, ob ich der Klage im Rahmen der Nebenintervention beitrete.
Mit freundlichem Gruß
Trennungsunterhalt sichern









