Frage geschrieben am 21.02.2010 16:52:41
Trennungsunterhalt an Ehegatten
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1086mich interessiert, ob ich meinem Ehegatten gegenüber Trennungsunterhalt zahlen muß, da ich wesentlich mehr verdiene.
Im Falle einer Trennung bleibt unsere 8 Monate alte Tochter bei mir und ich würde ab Juli diesen Jahres wieder arbeiten (zur Zeit Elterngeldempfänger). Mein Mann ist bis dato arbeitslos und wird dieses Jahr eine Umschulung beginnen, soweit ich weiß erhält er hierfür 75% seines letzten Nettodurchschnittseinkommens, was sich auf ungefähr 1300 € belief.
Zur Zeit bekomme ich 1500 € Elterngeld, im Vorfeld habe ich durchschnittlich 2300 € netto verdient. Wenn ich ab Juli wieder in Teilzeit arbeite, werde ich maximal 1900 € verdienen.
Wie errechnet sich anhand dieser Angaben der Trennungsunterhalt?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Antwort geschrieben am 21.02.2010 17:35:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Kaufrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 552
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Zu beachten ist in Ihrem Fall zunächst, dass Ihr Mann für die gemeinsame Tochter Kindesunterhalt schulden würde. Der Mindestunterhalt wäre 225 €, die Ihr Mann auch trotz Umschulung leisten müsste. Bis zum dritten Lebensjahr besteht keine Erwerbsobliegenheit, Ihr Einkommen ab Juli wäre als zumindest teilweise überobligatorisch. Desweiteren ist jeder Unterhaltsanspruch auf seine Billigkeit zu überprüfen. Sie haben bereits die Doppelbelastung aus Kindesbetreuung und Beruf, so dass ich es als unbillig ansehen würde Sie mit Unterhalt zu belasten.
Es kommt immer auf alle Umstände des Einzelfalls an, daher kann man anhand Ihrer Angaben nicht abschließend beurteilen, ob bereits dem Grunde nach der Anspruch entfallen ist. Die Berechnung würde folgendermaßen aussehen:
Ihr netto 1900 € - netto des Mannes abzüglich Kindesunterhalt 1075 € = 825 €. Diese Differenz x 3/7 = 354 €.
Vor einer Berechung muss aber genau das bereinigte Nettoeinkommen ermittelt werden, so dass ich dringend zu einer anwaltlichen Unterstützung rate.
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