Frage geschrieben am 23.11.2009 21:43:09
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trennungsunterhalt
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 922Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Antwort geschrieben am 23.11.2009 21:57:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Weshalb Ihre Frau so reagiert, kann nur sie und ihr Anwalt beantworten. Grundsätzlich gilt, dass auch sie Ihnen zur Auskunft verpflichtet ist.
Ohne Auskunftserteilung kann sie ihren Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen. Klagt sie nun auf Auskunftserteilung, muss Sie damit rechnen, dass Sie im Rahmen einer Widerklage ebenfalls Auskunft begehren. Offenbar will sie auf den Unterhalt nicht verzichten, ist aber nicht bereit, selbst ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Trotzdem können Nachzahlungen geschuldet sein, denn für den Unterhaltsanspruch kommt es auf den Zeitpunkt der ersten Geltendmachung an - auch wenn er erst nach erteilter Auskunft der Höhe nach berechnet werden kann. Darauf sollten Sie sich also einstellen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.11.2009 22:38:50
Ich bin der Aufforderung zur Vorlage meiner Einkünfte nach Einschalten meines Anwaltes sofort nachgekommen, meine Einnahmen liegen der Gegenseite vor. Nur eben, dass meine Frau ihre Einkünfte nicht vorlegt und eben seit über 7 Monaten die Gegenseite nicht mehr reagiert. So lässt sich der ihr zustehende Unterhalt also nicht berechnen, was ich ja nicht verantworten habe. Trotz meines Nichtverschulden muss ich mich auf Nachzahlungen einstellen, wenn die Gegenseite am Tag X doch wieder auf mich zukommt?
Vielen Dank im Voraus
Ich bin der Aufforderung zur Vorlage meiner Einkünfte nach Einschalten meines Anwaltes sofort nachgekommen, meine Einnahmen liegen der Gegenseite vor. Nur eben, dass meine Frau ihre Einkünfte nicht vorlegt und eben seit über 7 Monaten die Gegenseite nicht mehr reagiert. So lässt sich der ihr zustehende Unterhalt also nicht berechnen, was ich ja nicht verantworten habe. Trotz meines Nichtverschulden muss ich mich auf Nachzahlungen einstellen, wenn die Gegenseite am Tag X doch wieder auf mich zukommt?
Vielen Dank im Voraus
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.11.2009 22:41:43
Nachzahlungen müssen Sie erst dann befürchten, wenn Ihre Frau ihre Einkünfte nachweist. Solange das nicht geschieht, kann der Unterhaltsanspruch nicht errechnet werden.
Dass das bislang nicht geschehen ist, könnte darauf hindeuten, dass die Einkünfte Ihrer Frau noch zu hoch sind - denn immerhin scheint sie auf den Unterhalt derzeit nicht angewiesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Nachzahlungen müssen Sie erst dann befürchten, wenn Ihre Frau ihre Einkünfte nachweist. Solange das nicht geschieht, kann der Unterhaltsanspruch nicht errechnet werden.
Dass das bislang nicht geschehen ist, könnte darauf hindeuten, dass die Einkünfte Ihrer Frau noch zu hoch sind - denn immerhin scheint sie auf den Unterhalt derzeit nicht angewiesen zu sein.
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A. Schwartmann
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